ZitatDefinition Steuern:
- sind Geldleistungen die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Hallo,
Computer- und Telefonsteuer -
nichts anderes kann es sein, wenn ein öffentliches Ärgernis namens GEZ nächstes Jahr anfängt, Abgaben nicht nur auf den Besitz von Rundfunkempfängern und Fernsehgeräten, soindern auch auf den von Personalcomputern und Mobiltelefonen (neudeutsch Handys) zu erheben:
http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,399510,00.html
Es ist hierzulande ausgiebig gepflegter Brauch, Tatsachen durch absichtlich unzutreffende Verwendung von Begriffen zu vernebeln. So suggeriert auch hier die Bezeichnung "Gebühren", daß der Zahlung eine irgendwie geartete Leistung für den Zahlungspflichtigen gegenüberstünde, zum Beispiel die Ausstellung eines Personalausweises oder die Zulassung eines Kraftfahrzeuges.
Es mag ja sein, daß diejenigen, die diese Verordnungen erlassen, ihre Bürocomputer überwiegend zum Fernsehen im Internet benutzen - daraus sollte man aber nicht schließen, daß sich das auch jeder Buchhalter oder Fahrkartenverkäufer erlauben kann.
Die in dem Artikel getroffene Aussage, daß nur sehr wenige Privatpersonen "aus religiösen Gründen" den Besitz eines Fernsehers ablehnten, erfüllt m.E. die Tatbestandsmerkmale des § 185 StGB. Es gibt genügend Leute, die ihre Lebenszeit mit etwas gehaltvollerem verbringen möchten als mit "Unterhaltung" auf dem geistigen Niveau von Küblböck und Co.
Der Spiegel hat sich dem Thema in Bezug auf die Datensammelmethoden aber auch früher schon gewidmet:
http://www.spiegel.de/dossiers/kultur/0,1518,287405,00.html
Offenbar sind die Meldestellen der Kommunen Datenlieferanten der GEZ, anderenfalls bekäme man nicht schon Tage nach der Anmeldung eine umfängliche Korrespondenz an den Hals.
Der mdr forderte von mir einmal eine Begründung dafür, daß ich mich weigere, ein Fernsehgerät zu besitzen. Die Aussage "... weil Ihr Programm Sch.... ist." (in der Mitteilung ausgeschrieben, denn auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil) wurde wenigstens damals für einige Jahre als "glaubhaft" angesehen.
Das verlinkte Dossier und die zahlreichen Reaktionen im Forum (über 400 seit gestern) zeigen, daß meine Einschätzung auch von anderen geteilt wird.
Übrigens:
in Planung sind Urheberrechtsabgaben auf elektrische Zahnbürsten, Staubsauger und Presslufthämmer, weil die GEMA die entsprechenden Beamten davon überzeugen konnte, daß es sich bei den von diesen Geräten erzeugten Geräusche um Musik handelt.
Grüße,
Peter
« Zuletzt durch Peter am 08.02.2006 13:17 Uhr bearbeitet. »