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Unternehmerlohn / FKZ

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Mitglied
Registriert: Mar 2005
Beiträge: 20
Zu folgender Aufgabe habe ich folgende Lösung:

„Mit steigendem Zinssatz für Fremdkapital sinkt (auch bei einer ausschließlich mit Eigenkapital finanzierten Unternehmung) der Unternehmergewinn im engeren Sinne.“

1 richtig 0 falsch

- der Unternehmergewinn i. e. S. (=Unternehmer EK i.e.S.) wird wie folgt berechnet:

Unternehmer EK i.w.S. (Gewinn lt. GuV)
- Unternehmerlohn
- EK - Verzinsung
= Unternehmer EK i.e.S.

-der Rechnung sieht man, dass es sich um eine EK-Verzinsung handelt: es erfolgt nämlich nach Absicht des Unternehmers die Einlage des Geldkapitals (=EK), um ein Entgelt zu erhalten
-jedoch nach der Frage nach dem Gewinn lt. GuV (= UnternehmerEK i.w.S.) stellen Fremdkapitalzinsen Aufwendungen dar, die letztendlich den Gewinn lt. GuV u. somit den UnternehmerEK i.w.S. schmälern lassen
-subtrahiert man davon noch die EK-Verzinsung und den Unternehmerlohn, schrumpft das UnternehmerEK i.e.S. noch weiter

Liege ich da mit meiner Antwort richtig ????

Oder habt ihr diesebezüglich noch Hinweise.

Merci. :roll:
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

also, hier fehlen die Umfeldinformationen, denn der Gewinnbegriff ist so unscharf, daß man keine allgemeingültige Antwort geben kann. Dazu zwei Beispiele:

[code:1]Gewinn = Leistungen - Kosten[/code:1]

Offensichtlich haben die Fremdkapitalzinsen keinen Einfluß auf den Gewinn, weil sie zu den Aufwendungen, nicht aber zu den Kosten gehören, eine Änderung der FK-Zinsen sich hier also nicht auswirkt. Aber:

[code:1]Gewinn = Ertrag - Aufwand[/code:1]

Jetzt spielen die FK-Zinsen auf einmal schon eine Rolle, denn sie sind ja (neutraler) Aufwand, d.h., steigt der Fk-Zins, verschlechtert sich der Gewinn - nicht aber bei einer (theoretisch) zu 100% eigenfinanzierten Unternehmung, die also keine FK-Zinsen hat.

Zudem: Deine Rechnung

Zitat
Unternehmer EK i.w.S. (Gewinn lt. GuV)
- Unternehmerlohn
- EK - Verzinsung
= Unternehmer EK i.e.S.


kann ich gar nicht nachvollziehen, und zwar aus zwei Gründen:

1. Der GuV-Gewinn ist Ertrag minus Aufwand; davon eine kalkulatorische, also aufwandsfremde Größe abzuziehen heißt, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, und
2. es gibt keinen EK-Zins, sondern nur Vermögenszins (=kalk. Zins, Zinskosten im Gegensatz zu den im Aufwand enthaltenen FK-Zinsen).

Ich vermute daher, Du solltest nicht objektiv fragen (dann ist meine Antwort, daß die Frage falsch gestellt ist und so nicht beantwortet werden kann), sondern s ehen, was man vermutlich voin Dir hören will, also rmelativ (im Umfeld der Frage) eine Antwort suchen.

Jaaa, Prüfungstaktik! :lol:
Mitglied
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 50
Wie rechnet man denn dann eigentlich den Unternehmerlohn aus? Natürlich habe ich verstanden, das es gewinnabhängig ist, aber trotzdem wäre ein Ansatz dafür sinnvoll (für meine Verhältnisse ;) )
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

ich würde das gar nicht berechnen, und insbesondere nicht gewinnabhängig gestalten. Kalkulatorische Kosten sind Opportunitätskosten, und das ist der Ansatzpunkt zum Verständnis: der Unternehmer rechnet für sich ein branchenübliches Entgelt, das er anderswo bekäme (aber zahlt es eben nicht, weil er meist kein Geld dafür besitzt). Hier gibt es aber in der Vergleichsbetrachtung kaum gewinnabhängige Vergütungen - jedenfalls nicht in Unternehmen, die einer kleinen Personengesellschaft vergleichbar sind, und nur dort werden ja die kalk. Unternehmerlöhne angewandt.

Man sollte nicht den Irrtum begehen, reale Gewinne als kalk. Unternehmerlöhne abbilden zu wollen, denn das widerspricht dem Geist der Rechnung: die kalk. Kosten wollen, wie andere Kostenarten auch, eine verursachergerechte Bewertung des Faktoreinsatzes. Sie bewerten also die dispositive Arbeitsleistung. Dabei erzielte reale Gewinne sind (genau wie wirkliche Verluste) keine Faktorbewertung und daher nicht für die Höhe des kalk. Unternehmerlohnes relevant.


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