Guten Abend,
ich habe ein paar Fragen zu der Rentabilitätsvorschau.
Im Internet habe ich in einer IHK Dokumentation für Existenzgründer folgendes Muster gefunden:
Umsatzerlöse
./. Waren-/Materialeinsatz
= Rohertrag
./.Personalkosten
./.Personalnebenkosten
./.Energiekosten (Heizung, Strom, Wasser)
./.Miete (Gebäude und Ladenlokal)
./.Miete, Einrichtung (Leasinggeb. etc.)
./.Fahrzeugkosten (fix, variabel)
./.betriebliche Versicherung
./.sonstige Betriebskosten
./.Gebühren und Beiträge
./.Postkosten (einschl. Telefon)
./.Rechts- und Beratungskosten
./.Buchführungskosten
./.Werbekosten
./.Vertriebskosten, z.B. Reisekosten
./.Sonstige Verwaltungskosten
./.Abschreibungen (Afa)
./.Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
./.Fremdkapitalzinsen
./.Steuern und Abgaben
./.Gewerbesteuer
= Gewinn vor Steuern
+ Abschreibungen
= Cash-Flow
Handelt es sich bei den beiden AFA Positionen um die selben Werte?
Der Begriff "Gewinn vor Steuern" irritiert mich ein wenig, weil in den beiden Positionen darüber doch Steuern und Abgaben sowie die Gewerbesteuer abgezogen wurden?
Wäre die Summe aus Rohgewinn - Kosten dann nicht das betriebliche Ergebnis + außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis?
An welcher Position könnte man Subventionen, Privatentnahmen und Tilgungen berücksichtigen?
Hat vielleicht jemand ein ausführlicheres Muster wo man sieht durch welche Positionen die Zwischenergebnisse (Gewinn vor Steuern, Cash-Flow, Jahresergebnis....) zustande kommen?
Bin mal gespannt
Forum
Rentabilitätsvorschau
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#1 29.04.2005 23:47 Uhr
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#2 30.04.2005 08:19 Uhr
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Moin,
nur ganz kurz, denn ich habe gleich IHL-Lehrveranstaltung (ja, QM):
Na ja, wohl doch eher nach Steuern! ;-)
Unsinn! Da ist so viel mehr in der Cash Flow Rechnung... Bestandsänderungen, Forderungsänderungen... was für ein Dummy hat das geschrieben? Die vermutlich beste Lösung: vergiß das einfach... mehr vielleicht später, jetzt muß ich was über Lean Production erzählen! :-) |
#3 30.04.2005 22:26 Uhr
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Quelle ist die IHK NRW, nachzulesen hier:
http://www.gruendungsnetzwerk-muenster.de/downloads/BRO-2003.pdf Die Muster-Renta gibt es auf Seite 32. Im Grunde suche ich die Muster um den Aufbau zu verstehen und folgende Renta zu kontrollieren: Umsatzerlöse -Wareneinsatz = Rohgewinn - Personalkosten, Miete, Afa, Gwg = Betriebliches Ergebnis + Sonstige Erträge - Sonstige Aufwendungen - Zinsaufwand = (vorläufiges) Jahresergebnis + Subventionen Steuerliches Ergebnis - Steuern persönlich + Afa (exkl. GWG) = Cash Floe - Privatentnahmen - Tilgung = Flüssige Mittel Extra Block: Steuerliches Ergebnis - Privatentnahmen - Steuern persönlich = Kapitalveränderung Was mich hier wundert: Wieso kommen Steuern persönlich vor? Und warum fehlt die Gewerbesteuer? Zarathustra |
#4 01.05.2005 00:12 Uhr
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Guten Abend,
Soweit ok.
Na gut...
Autsch! Hier sollte R 34 EStR mit dem Wahlrecht der Behandlung der Subventionen als Betriebseinnahme oder erfolgneutral beachtet werden.
In einem Wort: Unsinn. Zunächst: was sind hier persönliche Steuern? Die Cash Flow Rechnung hat den Zweck, das aus der Unternehmensrechnung verfügbare Geld darzustellen - das z.B. zur Schuldentilgung aber eben auch zur "persönlichen" Steuerzahlung (was immer das sein mag) verwendet werden kann. Da hier offensichtlich eine indirekte Cash Flow Rechnung gemeint (aber nicht gemacht) wird, die hat folgendes Schema: Jahresergebnis + zahlungsungleiche Aufwendungen (z.B. AfA, Einstellung in RS, Bestandsminderungen usw) – zahlungsungleiche Erträge (Bestandsmehrungen, Forderungsmehrungen im Verkauf usw). = Cash Flow Die Sache ist also viel komplexer - es so zu vereinfachen nützt niemandem, schadet eher, weil dann relevante Details wie die Forderungsänderungen auf der Strecke bleiben. Ein Muster zum ausprobieren: http://www.zingel.de/zip/05fplan.zip, mit Skript unter http://www.zingel.de/pdf/05fplan.pdf, erweiterte noch unter http://www.zingel.de/zip/05spiel.zip. Das hier:
finde ich ebenso kritikwürdig, bedenkt man die Buchungsmechanik auf einem GuV-Konto - persönliche Steuern (ESt? KapErtrSt?) haben dort bei Personengesellschaften nix zu suchen.
Vermutlich geht der Verfasser dieses Schemas davon aus, daß wer so rechnet ohnehin unter die gewerbesteuerlichen Freibeträge fällt und diese Steuer nicht zahlen muß :-( Insgesamt scheint hier mit der Brechstange vereinfacht zu werden. Das nützt mE nach aber viel weniger als daß es schadet - z.B. durch das Entstehen falscher Methoden und Herangehensweisen. |
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