Ich hab mal wieder nen Fall, bei dem ich nicht sicher bin.

Folgendes:

X erteilt B Vollmacht, seinen Pkw zu einem Mindestkaufpreis von 10.000,- € zu verkaufen. Tags darauf gibt es Streit zwischen X und B, und X widerruft gegenüber B die Vollmacht. Dennoch verkauft B den Pkw des X in dessen Namen für 10.000,- € an Y. Der Pkw hat einen Wert von 12.000,- €. X lehnt eine Genehmigung des Kaufvertrages ab. Y verlangt von B 2.000,- € Schadensersatz. Zu Recht?
(Nennen Sie die einzelnen Vorschriften und begründen Sie Ihr Ergebnis!)


Ich würde sagen:

Ja, da Schnäppchen von 2.000 € gem. §§ 433 I 1; 280 I, II; 283.
Und wie sieht es mit den Außenvollmacht aus bzw. wie ist hier eig. konkret vorzugehen?

:roll: