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Aktivierungspflichtige Anteile Eigeninvest

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Gast
Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass bei Investitionen in das Anlagevermögen (Eigenfertigung) die selben Wertansätze gelten, wie bei den Herstellungskosten (nach Handels- und Steuerrecht)?

Also dass z.B. bei den Materialeinzelkosten (zumindest im Handelsrecht) in diesem Fall ein Einbeziehungswahlrecht besteht?

Vielen Dank vorab!
ICH
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

das würde ich so nicht unterschreiben. Gemäß §255 Abs. 1 HGB gilt:

Fertigungsmaterial
+ Fertigungslöhne
+ Sondereinzelkst. Fertigung
= Mindest-Herstellkosten

Nach R33 EStR aber:

Fertigungsmaterial
+ Fertigungslöhne
+ Sondereinzelkst. Fertigung
+ Materialgemeinkosten
+ Fertigungsgemeinkosten
= Mindest-Herstellkosten

Für die Materialeinzelkosten besteht also niemals ein Wahlrecht!


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