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Staatlich anerkannter oder geprüfter Betriebswirt

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 3
Hallo,

da ich bin immer noch nicht sicher bin, welchen Fortbildungsweg ich einschlagen möchte, habe ich nochmals eine Frage, bzw. zwei Fragen.

Erst einmal: Was ist der Unterschied zwischen dem staatlich anerkannten und dem staatlich geprüften Betriebswirt genau?

Und hat schon jemand die Fortbildung zum staatlich anerkannten Betriebwirt bei der bbw-akademie eingeschlagen und kann über Erfahrungen berichten.

Vielen Dank und viele Grüße

Floh66
Mitglied
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 8
Hallo,

vielleicht helfen Dir folgende Infos weiter:

"Thema: Rechtliche Einordnung von Prüfungen unterschiedlicher Träger

Prüfungen vor einer Industrie- und Handelskammer:
Die Prüfungen der Industrie- und Handelskammern sind berufsbildende Fortbildungsprüfungen, zu deren Durchführung sie Kraft Berufsbildungsgesetz ermächtigt sind. Die IHK-Prüfungen sind keine staatlichen Prüfungen; die die Prüfung regelnden Statuten sind jedoch genehmigt.

Schulisch-staatliche Prüfungen:
Die Prüfungen können in der ausbildenden Schule oder vor dem Kultusministerium abgelegt werden. Zur Prüfung können ebenfalls Schulfremde (Externe) zugelassen werden (z. B. Teilnehmer eines von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht der Länder zugelassenen Fernlehrganges), wenn sie in dem betreffenden Bundesland ihren (ersten) Wohnsitz haben. Der Antrag auf Zulassung ist an die zuständige Schulbehörde zu richten. Zuständige Stelle für schulisch-staatliche Prüfungen in NRW ist das

Ministerium für Schule und Weiterbildung,
Wissenschaft und Forschung des Landes NRW
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Telefon 0211/896-03

Prüfungen unter staatlicher Aufsicht (staatlich anerkannte Prüfungen):
Eine staatliche Anerkennung des Ausbildungsganges berechtigt, eigene staatlich anerkannte Prüfungen im Institut durchzuführen, z.B. Betriebswirt (VWA). Die Prüfung wird unter staatlicher Aufsicht und unter staatlichem Vorsitz durchgeführt und entspricht der staatlichen Prüfung nach der Prüfungsordnung des Kultusministeriums für den entsprechenden Ausbildungsgang. Hierzu zählen auch die Abschlüsse zum staatlich geprüften Techniker oder staatlich geprüften Betriebswirt. Die jeweilige Fachschule ist insoweit auch zuständige Stelle.

Institutsinterne Prüfungen:
Von den staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Prüfungen strikt zu unterscheiden sind die sog. Institutsinternen Prüfungen. Sie haben keinen amtlichen Charakter und bedeuten auch nicht die staatliche Anerkennung der Teilnahme am Lehrgang oder die staatliche Anerkennung des Lehrgangsabschlusses. Dies gilt auch für Prüfungen der Fernlehrinstitute. Die Teilnehmer erhalten entweder eine Teilnahmebescheinigung, ein Abschlußzeugnis oder eine Abschlußurkunde, ggf. auch eine Urkunde (z.B. Diplom, mit Bezeichnung des Lehrinstituts).

IHK-Lehrgangszertifikat:
IHK-Lehrgangszertifikate werden von der IHK ausgestellt, wenn sie selbst Lehrgangsträger ist, kann aber auch dann ausgestellt werden, wenn dieser IHK-Lehrgang in maßgeblicher Kammermitverantwortung in Zusammenarbeit mit einem anderen Kooperationspartner durchgeführt wurde. Die Verantwortung für den Lehrgang und dessen Qualität liegt dann bei der IHK. Der Lehrgang muß als IHK-Lehrgang ausgewiesen sein.
Ein IHK-Lehrgangszertifikat ist dem Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einer IHK-Prüfung nachgeordnet, da eine IHK-Fortbildungsprüfung (s. o.) gerade nicht stattgefunden hat. Das IHK-Zertifikat steht aber für einheitliche IHK-Qualitätsstandards."

Quelle: http://produktiv.ihk-duesseldorf.de/FastDuesseldorf/WebSite/Ressourcen/dokumente.jsp?id=2507

und ...

"Worin unterscheidet sich der/die "Betriebswirt/in" vom Lehrgang "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in"?

Der Lehrgang "Betriebswirt/in" vermittelt die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlichen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse allein über die Studienhefte, also im Heimstudium.

Begleitender Seminarunterricht, der beim / bei der "Staatlich geprüften Betriebswirt/in" für die Zulassung zur Prüfung Pflicht ist, ist nicht vorgesehen.

Der Lehrgang "Betriebswirt/in" enthält lediglich die betriebswirtschaftlich relevanten Fächer; die in den Rahmenstoffplänen für den "Staatlich geprüften Betriebswirt/in" geforderten Fächer Deutsch /Kommunikation, Englisch /Kommunikation und Politik entfallen.

Der Lehrgang "Betriebswirt/in" endet nach Ablegung der schriftlichen Heimprüfung mit dem Diplom. Die Ablegung der staatlichen Prüfung ist nicht möglich."

Quelle: http://www.ils.de/kursangebot/kurse/kaufmaennische_lehrgaenge/betriebswirtin.php?s=a1f07c752b0a9c0a51e09cc702c8952d-&o=no&counted=1


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