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Projektarbeit. Sachverhalt von 1999 - welche Rechtsgrundlage

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Mitglied
Registriert: Sep 2004
Beiträge: 13
Hallo,

ich schreibe über einen Sachverhalt aus den Jahren 1999 -2004. Wenn ich etwas darstellen möchte und dafür das BGB nehme, muss ich aus der heutigen Fassung schreiben oder doch besser aus der Fassung, welche zu dem Zeitpunkt gerade aktuell war?

Es grüßt Euch,
Barbara :o)
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

grundsätzlich sollte man natürlich immer den neusten Stand eines Gesetzes verwenden; hier kann es aber sinnvoll sein, den zur Zeit eines Vertrages oder eines Ereignisses relevanten Stand anzugeben und ggfs. mit dem aktuellen Rechtsstand zu vergleichen. Kommentarlos nur das alte BGB zu verwenden halte ich für nicht so gut.
Mitglied
Registriert: Sep 2004
Beiträge: 13
Danke!!!!


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