Hallo,
ich schreibe über einen Sachverhalt aus den Jahren 1999 -2004. Wenn ich etwas darstellen möchte und dafür das BGB nehme, muss ich aus der heutigen Fassung schreiben oder doch besser aus der Fassung, welche zu dem Zeitpunkt gerade aktuell war?
Es grüßt Euch,
Barbara )
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Projektarbeit. Sachverhalt von 1999 - welche Rechtsgrundlage
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#1 02.02.2005 13:32 Uhr
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#2 02.02.2005 15:18 Uhr
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Hi,
grundsätzlich sollte man natürlich immer den neusten Stand eines Gesetzes verwenden; hier kann es aber sinnvoll sein, den zur Zeit eines Vertrages oder eines Ereignisses relevanten Stand anzugeben und ggfs. mit dem aktuellen Rechtsstand zu vergleichen. Kommentarlos nur das alte BGB zu verwenden halte ich für nicht so gut. |
#3 04.02.2005 17:25 Uhr
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Danke!!!!
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