Arbeiten als polnischer Staatsbürger in Deutschland
Ich habe eine Frage zum Fach "Europäische Wirtschaftsbeziehungen"
Wenn ich polnischer Staatsbürger bin, darf ich jetzt - nach dem Zutritt in die EU - eine Arbeit annehmen? Aber gelten hier nicht fünf? Jahre Arbeitssperre? Und - wenn ich ein eigenes Gewerbe anmelde (wo muss ich es anmelden - in Polen oder hier?), darf ich dann den deutschen Arbeitsmarkt betreten oder gilt hier auch die Arbeitssperre?
Wir finden leider in den IHK-Unterlagen keine genaue Erklärung. Wer kann helfen?
Netten Gruß aus Hessen
Christa
Forum
Wie war das noch gleich?
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Autor | Beitrag |
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#1 02.02.2005 14:30 Uhr
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Gast | |
#2 02.02.2005 18:22 Uhr
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Gast |
Also soweit ich weiß beträgt die Sperrfrist für die neuen EU-Mitglieder 5 Jahre und kann um weitere 2 Jahre verlängert werden (also insgesamt max. 7 Jahre).
Ausnahme: Malta und Zypern sind nicht mit Sperrfristen belegt. |
#3 02.02.2005 18:33 Uhr
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Mitglied
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Beiträge: 76
Ort: Schleswig-Holstein
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Moin,
mit einer Gewerbeanmeldung kann man die Arbeitssperre umgehen, da diese nur für Arbeitnehmer gilt. Eine polnische Putzfrau kann in Frankfurt Oder ein Gewerbe als Reinigungsdienst anmelden und dann ohne rechtliche Probleme in Frankfurt Oder putzen gehn zu polnischen dumping-Preisen. beste Gruße Martin Notnagel |
#4 03.02.2005 14:18 Uhr
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Gast |
mit einer Gewerbeanmeldung kann man die Arbeitssperre umgehen, da diese nur für Arbeitnehmer gilt. Eine polnische Putzfrau kann in Frankfurt Oder ein Gewerbe als Reinigungsdienst anmelden und dann ohne rechtliche Probleme in Frankfurt Oder putzen gehn zu polnischen dumping-Preisen.
ist aber nicht das putzgewerbe sowie das baugewerbe ausdrücklich aus dieser regelung ausgenommen???? : |
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