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Amortisationsrechnung

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Gast
Hallo,
ich habe eine Frage zur Amortisationsrechnung.
Folgender Fall:
Eine Neuinvestition von 50.000€ spart jährlich 25.000€ ein. Da kein Restwert besteht, teile ich einfach die Investition durch die Einsparung.
Komme also auf eine Amortisationsdauer von 2 Jahre.

Muss ich die Abschreibung berücksichtigen (also zur Einsparung addieren) ?

Obwohl das Unternehmen evt. kein Gewinn erwirtschafftet bzw. nicht bekannt ist, ob ein Gewinn erwirtschafftet wird.

Danke für eure Zeit

mfg Jockel
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

Zitat
Eine Neuinvestition von 50.000€ spart jährlich 25.000€ ein. Da kein Restwert besteht, teile ich einfach die Investition durch die Einsparung.
Komme also auf eine Amortisationsdauer von 2 Jahre.


OK, das wäre eine statische Rechnung... Du kannst auch dynamisch verfahren, also die Zukunftswerte abzinsen. Grundsätzlich muß die Amortisationszeit unter der Abschreibungsdauer liegen.

Zitat
Muss ich die Abschreibung berücksichtigen (also zur Einsparung addieren) ?


Nein, wie kommst Du darauf? Es ist allerdings zu prüfen, was genau Du mit "Einsparung" meinst - Auszahlung, Ausgabe, Aufwendung und Kosten sind bekanntlich keineswegs dasselbe. Ich bin aber grundsätzlich der Ansicht, daß die AfA - wie auch immer definiert, also steuerlich oder kalkulatorisch, in der Amortisationsrechnung selbst nichts mehr zu suchen hat, sondern vorher schon in der Einsparung berechnet wurden sein muß.

Wenn Du das für eine Prüfung fragst, dann erforsche, was man in den der Prüfung zugrundeliegenden Mategrialien von Dir erwartet, weil es hierzu eine Vielzahl verschiedener Methoden gibt!
Gast
Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe in meiner Amortisationsrechnung die kalk. Abschreibung nicht berücksichtigt. Nun feile ich an einer fachlich qualifizierten Begründung warum ich auf die Abschreibung verzichtet habe.
In den Bücher wird die Amortisationsdauer ja folgendermaßen berechnet:
Anschaffungskosten - Restwert
geteilt durch
Gewinn + Abschreibung !

Wie kann ich das weglassen der Abschreibung, die vorher in der statischen Kostenvergleichsrechnung berücksichtigt wird, begründen.

Tschau for now
Jockel
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

also, wie so oft im Rechnungswesen und noch viel öfter in Prüfungen hängt alles an den zugehörigen Definitionen. Die von Dir zitierte Formel

Zitat
Anschaffungskosten - Restwert
geteilt durch
Gewinn + Abschreibung !


halte ich für grundsätzlich falsch, auch in den Büchern. Bedenke, daß Amortisation der Rückfluß einer Investitionssumme ist, also ein pagatorischer Effekt! Du mußt also eigentlich rechnen:

[code:1]Amortisationsdauer = Investitionssumme/Jahresrückfluß[/code:1]

Das ist aber nichts als ein Anwendungsfall von

[code:1]Amortisationsdauer = Investitionssumme/CashFlow[/code:1]

Du bewegst Dich also auf rein zahlungsdefiniertem Gebiet und muß auch desdhalb die kalk. Verzinsung oder kalk. AfA nicht berücksichtigen, weil diese Größen nichtpagatorisch sind - aber aus genau dem gleichen Grund auch keine andere Abachreibung, denn auch die bilanzielle AfA ist ja nicht zahlungswirksam. In der indirekten cash Flow Rechnung wird sie ja sogar wieder rausgerechnet!

Bedenke auch, daß die dynamische Kapitalwertmethode jan ichts anderes als eine dynamische Amortisationsrechnung ist, wobei der Kapitalwert den Grad der Amortisation anzeigt!

Hast Du eigentlich meien CD? Dann könnte ich auch einige Artikel in meinem Lexikon für Rechnungswesen und Controlling und auf einige meiner Skripte verweisen, wo das in großer Ausführlichkeit drinsteht!
Gast
Genau das meinte ich.
Ich finde es auch falsch die Abschreibung einzubeziehen, nur ich bin mir in der Begründung nicht sicher.
Da du mich in meinem Denken aber unterstützt werde ich dies auch dementsprechend bei der Präsentation vortragen.

Danke für die wirklich gute Unterstützung.
Alles Gute

Jockel
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Noch ein kleiner Tip, der mir dazu noch einfällt: es kann sein, daß man Dir eine Formel vorlegt, die mit gewinn statt Cash Flow oder Zahlungsüberschüssen arbeitet (wie gesagt, es gibt viele mögliche Definitionen). Die Antwort, weshalb dann immer noch die Abschreibung rauszuhalten ist ist die, daß der Gewinn ja bereits eine Abscvhreibung berücksichtigen muß - die kalkulatorische aufgrund der Kostenrechnung oder die bilanzielle aus der GuV, ganz nach angewandter Gewinndefinition - und daher die Abschreibung in der Amortisationsformel ebenfalls nichts mehr zu suchen hat.


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