ist es möglich nach § 14TzBfG Abs.2 zwei aufeinanderfolgende befristete AV mit einer Unterbrechung von einem Monat abzuschließen? Bsp.
1 AV vom 01.06.2001 bis 31.05.2002
2 AV vom 01.07.2002 bis 30.06.2003
leider sind keine weiteren Angaben, so dass ich davon ausgehe das kein sachlicher Grund vorliegt und aus dem Gesetz erlese ich das das so nicht geht. Liege ich da richtig?
Forum
befristeter AV
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Autor | Beitrag |
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#1 18.11.2004 13:59 Uhr
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Beiträge: 3
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#2 18.11.2004 17:23 Uhr
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Mitglied
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Beiträge: 534
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Hallo Aisha,
leider ist es z.B. gerade im ÖFFENTLICHEN DIENST an der Tagesordnung, daß mehrere befristete AV hintereinander liegen, auch ohne jeden Zwischenraum zwischen den einzelnen Verträgen. Dabei werden alle "Regeln" (Kettenarbeitsvertrag etc.) ignoriert! Ciao! |
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