Hallo,
habe mich verunsichern lassen ! und bitte deshalb um fachmännische Meinung von euch:
Es geht um die Definition des Kapitaleinsatzes im Rahmen der Amortisationsrechnung.
Ich fand im Taschenguide von Haufe folgende Formel:
Kapitaleinatz (Anschaffungskosten - Restwert)
t = -------------------------------------------------------------------
durchschn. Rückflüsse (Gewinn+Abschreibung)
Bei der Rentabilitätsrechnung kenne ich die Def. von
durchschn. Kapitaleinsatz :
Anschaffungskosten + Restwert
D = -----------------------------------------------
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Aber warum bitte soll bei der Amortisationsrechnung der Restwert von den Anschaffungskosten abgezogen werden ???
Das ist doch hoffentlich ein Fehler , oder ?
Danke bis gald,
3mmaxi
Forum
Amortisationsrechnung Def. Kapitaleinsatz
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#1 30.05.2004 23:35 Uhr
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#2 31.05.2004 00:47 Uhr
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Guten Abend,
hierzu kann man mehrere Dinge sagen: die von Dir als zweites gepostete Formel ist zunächst dir für die durchschnittliche Kapitalbindung. Allgemein gilt: ØKapitalbindung = (Neuwert + Schrottwert) / 2 Bei Deiner ersten Formel betrachte bitte, daß "Kapitaleinsatz" davorsteht: deshalb muß man da subtrahieren und nicht addieren, denn Du setzt ja nur Neuwert minus Restwert ein, und zwar minus den Restwert der vorherigen Anlage. Beide Formeln sind daher richtig, leisten aber nicht dasselbe! Ach ja, bei der zweiten Formel stimme ich mit dem Nenner nicht überein... das ist die Dummy-Methode. Wir müßten aber erst definieren, was wir hier unter "Gewinn" verstanden haben wollen, und welche AfA gemeint ist (steuerlich? kalkulatorisch?). Das wäre aber eine andere Debatte... |
#3 31.05.2004 10:28 Uhr
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Gast |
Danke Harry,
Dein entscheidender Hinweis bei Definition des Kapitalwerts in der Amortisationsformel war: ".... und zwar minus den Restwert der vorherigen Anlage." Jetzt klingts logisch und ist für mich auch nachvollziehbar. Ich hatte an den Restwert der neuen Anlage gedacht, der auch expliziet in der Aufgabe genannt war. Mit freundlichen Grüßen 3mmaxi |
#4 31.05.2004 16:21 Uhr
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Hi 3mmaxi,
hier findest Du mal wieder ein Beispiel für besch... gestellte Aufgaben, denn "...Restwert der neuen Anlage..., der explizit genannt war..." ist tatsächlich dazu geeignet, den Probanden zu verunsichern. Aber das macht ja nix, siehe meinen weiter unten stehenden Wahlspruch :wink: Viel Spaß weiterhin! Und wenn Du verunsichert bist, nicht verzagen, Onkel Harry fragen! |
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