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Kostenvergleichsrechnung - Vorzeitige Neuanschaffung

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Hallo Allemiteinander,

Bei einer Aufgabe Kostenvergleichsrechnung, geht es um die vorzeitige Neuanschaffung einer Maschine.

Alte Maschine:
Restlaufz. 4 Jahre, Anschaffungsk. 180000 ursp. Nutzungsdauer 10 Jahre.
Betriebskosten 250000, Kalk-Zins 5%

Aufgabenstellung: Beurteilen Sie die Vorteilhaftigkeit des Ersatzes der alteren Maschine durch eine neuere.

Neue Maschine:
Anschaffung 300000, 30000 weniger BK, Nutzungsdauer 10J Kalk-Zins 5% und auch keinen Restwert.

In der Lösung (Olfert / Investition)
steht als erstes, es gilt
Kapitalkosten neu + BK neu < BK alt

Lösung ist soweit auch klar für mich,

ABER: Was ich nicht nachvollziehen kann ist warum der Kapitaldienst (Abschreibung und Zins) der alten Maschine nicht berücksichtigt werden.

Oder leigt das daran, das ob ich die neue Maschine anschaffe oder nicht, ich die Kapitaldienstkosten der alten Maschine sowieso weiter habe und dann von daher zum Vergleich keine Rolle spielt ?!

Danke vorab, bis bald

Willi
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
ABER: Was ich nicht nachvollziehen kann ist warum der Kapitaldienst (Abschreibung und Zins) der alten Maschine nicht berücksichtigt werden.


Hier geht es ja, wie Du selbst geschrieben hast, um Kostenvergleichsrechnung. Was aber haben bilanzielle Abschreibungen (um die es hier zu gehen scheint) und Schuldzinsen mit den Kosten zu tun? Richtig: nichts.

Übrigens, ist das hier ein Fehler:

Zitat
...Kapitaldienst (Abschreibung und Zins)...


Unter Kapitaldienst versteht man Tilgung und Kreditzins, mit Abschreibung hat das nichts zu tun!
Mitglied
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Ort: NRW
Hallo Harry,

danke erst einmal für Deine Antwort.

Möchte aber nochmals nachhaken.

Diese Formel:
Kapitalkosten neu + BK neu < BK alt
stimmt doch, oder?

Und warum wenn ich zwei Anlagen miteinander vergleiche, nehme ich bei der einen Anlage die Kaptitalkosten (neue Masch.) mit rein und bei der anderen, der alten Maschine nicht (da für diese in dem Bsp. auch noch Kapitalkosten anfallen).

und Zweitens:
Zitat:
Unter Kapitaldienst versteht man Tilgung und Kreditzins, mit Abschreibung hat das nichts zu tun!


Kapitaldienst / Kapitalkosten,
ich denke in den Beispielen der u.a. auch IHK wird davon ausgegangen dass die Summe der Abschreibung und der Tilgung identisch sind.

Weil im Olfert / Investition steht drin:

Zitat S.153
"Die Kapitalkosten pro Periode, die auch als Kapitaldienst bezeichnet werden, ergeben sich als Summe aus den kalkulatorischen Abschreibungen und den kalkulatorischen Zinsen bei kontinuierlichen Rückflüssen.

Ich bin nicht zu hartnäckig ! :-))

Willi

bis bald, danke dafür
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Hallo Willi,

nur wenn man davon ausgeht, daß das WG voll fremdfinanziert ist und gleichzeitig für nichts anderes Kredit aufgenommen wurde, dann sind Tilgung und Abschreibungen betragsmäßig deckungsgleich. Diese Bedingung ist aber kein Naturgesetz.

Erwiesenermaßen haben auch die Klausurenersteller der IHK bei der richtigen Anwendung von Fachbegriffen hin und wieder ihre Schwierigkeiten, bei der letzten Bibu-Prüfung wurden bspw. die Termini "Erträge" und "Erlöse" verwechselt, so wie das auch bei Emissionsprospekten üblich ist ;-).

Ich plädiere daher so wie Harry auch für eine bewußte und zutreffende Anwendung von Fachbegriffen. Tilgung und Abschreibung müssen, je nach den Kreditbedingungen, überhaupt nicht deckungsgleich sein und sollten daher nicht verwechselt werden: stoße ich den Kredit ab (aus welchen Gründen auch immer), darf ich dann in der betreffenden Periode auch voll abschreiben?!

Grüße,
Peter
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Diese Formel:
Kapitalkosten neu + BK neu < BK alt
stimmt doch, oder?


Das kann man mE nach so nicht sagen, weil nicht klar definiert ist, was unter BK verstanden werden soll. Bedenke, daß auch eine Anlage, die abgeschrieben ist, noch Kapitalkosten verursachen kann; schablonenhaftes Vorgehen bringt meist nix. Gerade in der Kostenrechnung muß man erst präzise definieren. Nur dann kann man entscheiden, ob etwas richtig ist oder nicht.

Zitat
Unter Kapitaldienst versteht man Tilgung und Kreditzins, mit Abschreibung hat das nichts zu tun!
Kapitaldienst / Kapitalkosten,
ich denke in den Beispielen der u.a. auch IHK wird davon ausgegangen dass die Summe der Abschreibung und der Tilgung identisch sind.


Au weia! Abschreibung ist kalkulatorisch oder bilanziell, direkt oder indirekt, welche meinst Du? Das heißt zwar gleich, ist aber eigentlich was ganz unterschiedliches: kalk. AfA dient der Refinanzierung, bilanzielle AfA, der AV-Minderung und Steuerersparnis. Merkst Du? Erst definieren, sonst geht es nicht!

Allgemein gilt aber: Kapitaldienst = Tilgung + Zins. Bleibt beides in der Summe konstant, so spricht man auch von einer Annuität. Mit der steierlichen wie kalkulatorischen Abschreibung hat das normalerweise gar nichts zu tun: man kann länger oder kürzer einen Kredit tilgen als die Anlage abschreiben; man kann eine Anlage abschreiben, für die gar keine Kapitaldienste anfallen, weil sie nicht fremdfinanziert wurde.

Und: auch eine voll eigenfinanzierte Anlage, für die also niemand einen Schuldzins verlangt, verursacht dennoch Zinskosten!

Zitat
Zitat S.153
"Die Kapitalkosten pro Periode, die auch als Kapitaldienst bezeichnet werden, ergeben sich als Summe aus den kalkulatorischen Abschreibungen und den kalkulatorischen Zinsen bei kontinuierlichen Rückflüssen.


Siehst Du? Hier sind wir wieder bei den Definitionen: Du scheinst nämlich die bilanzielle mit der kalk. AfA zu verwechseln - das müssen wir erst klären, sonst geht es nicht weiter!

@Peter:

Zitat
nur wenn man davon ausgeht, daß das WG voll fremdfinanziert ist und gleichzeitig für nichts anderes Kredit aufgenommen wurde, dann sind Tilgung und Abschreibungen betragsmäßig deckungsgleich.


Hier muß ich Dir entschieden widersprechen: auch ein voll fremdfinanziertes WG kann über eine Zahl von Jahren abgeschrieben aber über eine ganz andere Zeit von Jahren getilgt werden: es gibt kein Gesetz, daß die Kreditlaufzeit sich an der Abschreibungsdauer zu orientieren habe. Bedenke auch, daß die bilanzielle AfA sich i.d.R. an der Steuerrichtinie orientiert, während die kalk. AfA die wirkliche Nutzungsdauer zugrundelegt, die eine ganz andere Zeit sein kann.

Ihr macht es Euch beide viel zu einfach! :-)
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 38
Ort: NRW
Also bedankt erst einmal !!!

Jetzt ist mir alles viel viel klarer !!!!!!!!!!!!!!!!!!! :lol: :lol: :lol:

Also, Zitat:
Au weia! Abschreibung ist kalkulatorisch oder bilanziell, direkt oder indirekt, welche meinst Du? Das heißt zwar gleich, ist aber eigentlich was ganz unterschiedliches: kalk. AfA dient der Refinanzierung, bilanzielle AfA,

das war mir schon klar. EHRLICH ! 8)

Aber wenn man sich noch nicht einmal auf so`n sau teures Buch vom Olfert verlassen kann, wie

Zitat:
Zitat S.153
"Die Kapitalkosten pro Periode, die auch als Kapitaldienst bezeichnet werden, ergeben sich als Summe aus den kalkulatorischen Abschreibungen und den kalkulatorischen Zinsen bei kontinuierlichen Rückflüssen.

oder

Diese Formel:
Kapitalkosten neu + BK neu < BK alt
stimmt doch, oder?

Ich fasse nochmals "GRUNDSÄTZLICH" zusammen.

Wahrscheinlich könnte die Antwort doch auch so lauten, oder ?

Aufgabe also: Vorzeitige Neuanschaffung einer Investition mit der Kostenvergleichsrechnung.

Maschine alt

evt. Tilgung
+ Zinszahlungen
+ anfallende Betriebskosten
=Kosten Maschine alt

Maschine Neu

evt. Tilgung
+Zinszahlungen
+ anfallende Betriebskosten
+ evt. Tilgung der Maschine alt
+ Zinszahlungen der Maschine alt
(da es sich ja um eine vorzeitige Neuanschaffung handelt, nun einmal "vorausgesetzt" mit FK, würden diese "Kosten" ja weiterhin bestehen)
= Kosten bei Vorzeitiger Neuanschaffung der "Maschine Neu"

Wenn man die beiden Rechungen gegeneinander "wegkürzt", bleibt über

Maschine alt: Betriebskosten
Maschine Neu: Betriebskosten + Tilgung und Zins der neuen Masch.

Unter all diesen Annahmen würde ja dann auch die Formel vom Olfert wieder greifen, richtig?

Ist zwar jetzt alles nur mal angenommen, aber mehr gab die Frage leider nicht her.

Wäre ich doch bloß bei meiner Zingel-CD geblieben !!!
:)

Also Danke für die Rege Beteiligung

Bis bald

Willi

Eins noch, wenn wir jetzt alle statischen und dynamischen Verfahren weiter so intensiv durchgehen, schaffen wir es aber nicht mehr bis zu meiner Prüfung "nächster Woche", gel !
:wink:
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

Zitat
evt. Tilgung
+ Zinszahlungen
+ anfallende Betriebskosten
=Kosten Maschine alt


Hier sind wir schon wieder bei unserem Thema: Definitionen. Du vermischst munter Dinge, die nichts miteinander zu tun haben:

- Zinszahlungen sind eben Zahlungen, zudem Aufwendungen, aber keine Kosten. Sie haben daher in einer Kostenvergleichsrechnung nichts zu suchen - in einer Investitionsrechnung wäre das anders!
- die kalk. Kosten fehlen in dieser Rechnung ganz, was ein häufiger aber dennoch gravierender Fehler ist
- die Tilgung ist gar keine KOste- oder Aufwandsart, sondern (bei Tilgung aus Guthaben) eine Bilanzverkürzung oder (bei Tilgung aus anderer Schuld) ein Passivtausch

Die Kostenvergleichsrechnung ist allgemein ein Modell der Teilkostenrechnung. Es gilt stets K ges --> min! Zudem gilt Kges = Kfix + X * Kvar/st

Kfix ist mindestens kalk. AfA und kalk. Zins ("Vorhaltekosten") - weder Tilgung noch Zinszahlkungen haben hier etwas verloren. Bedenke, daß die Kostenrechnung - anders als die Investitionsrechnung! - eine nichtpagatorische Rechnung ist! Kvar ist komplexer zu berechnen und setzt eine Vielzahl von Verrbauchsfunktionen voraus. Nur die Gesamtkostenbetrachtung beider Anlagen kann eine Entscheidung über Ersatz oder Nichtersatz bieten - wie gesagt, es ist halt nicht so einfach zu lösen. man muß genauer hingucken!
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
"HZingel" schrieb
@Peter:

Zitat
nur wenn man davon ausgeht, daß das WG voll fremdfinanziert ist und gleichzeitig für nichts anderes Kredit aufgenommen wurde, dann sind Tilgung und Abschreibungen betragsmäßig deckungsgleich.


Hier muß ich Dir entschieden widersprechen: auch ein voll fremdfinanziertes WG kann über eine Zahl von Jahren abgeschrieben aber über eine ganz andere Zeit von Jahren getilgt werden: es gibt kein Gesetz, daß die Kreditlaufzeit sich an der Abschreibungsdauer zu orientieren habe. Bedenke auch, daß die bilanzielle AfA sich i.d.R. an der Steuerrichtinie orientiert, während die kalk. AfA die wirkliche Nutzungsdauer zugrundelegt, die eine ganz andere Zeit sein kann.

Ihr macht es Euch beide viel zu einfach! :-)


Hallo Harry,

wahrscheinlich habe ich mich nicht präzise genug ausgedrückt. Natürlich kann man nur die betragsmäßigen Gesamtsummen (Summe aller Tilgungen und Summe aller stl. Abschreibungen, auf Basis der AHK) vergleichen und die eben auch nur, wenn ausschließlich das kreditfinanziert wurde, was aktiviert wird. Diese Bedingung halte ich aber, wie schon gesagt, nicht für ein Naturgesetz, sondern für Zufall.
Werden kalk. Abschreibungen auf Basis eines höheren Wiederbeschaffungswertes gebildet, entsprechen sie natürlich nicht der Summe der Tilgungen.

Insofern ist die Verwechslung von Abschreibungen und Tilgungen, womöglich ohne nähere Erläuterungen, in einem Lehrbuch ein eigentlich nicht zu entschuldigender Lapsus - hat Prof. Olfert seinen Studenten nicht genau genug auf die Finger geschaut ?!

Grüße,
Peter


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