Moin,
brauche Euren Rat.
Die Bank hat uns (wegen einem Fehler,ihrerseits ) eine Ausgleichszahlung überwiesen.
Wie behandele ich diese Einnahme?
Muss diese versteuert werden?
Welches Konto?
Würde mich über eure Hilfe sehr freuen.
Lieben Gruß krabbe
Forum
Wo hin muss ich das buchen SKR 03 ?
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Autor | Beitrag |
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#1 14.05.2004 17:14 Uhr
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Gast | |
#2 14.05.2004 18:49 Uhr
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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
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Hallo Gast,
Banken pflegen nichts zu verschenken (wenn doch, dann kannst Du mir mal den Tip geben ;-)). Insofern verstehe ich Dich so, daß nicht die von Dir genannte Überweisung an sich der Fehler der Bank war, sondern Ihr das Geld wegen eines anderen Fehlers bekommen habt. Hat der Fehler bei Euch a.o. Aufwendungen verursacht (z.B. Zinsbelastung), so ist diese Zahlung natürlich a.o. Ertrag. Eine ertragssteuerliche Auswirkung könnte sich ergeben, wenn sich die Aufwendungen in vergangenen Wirtschaftsjahren gewinnmindernd ausgewirkt haben und zum letzten Bilanzstichtag nach vernünftiger kaufmännischer Einschätzung mit diesem Schadenersatz (s.o.) nicht zu rechnen und demzufolge dieser nicht als Forderung zu aktivieren war. Reiner Schadenersatz stellt keinen Leistungsaustausch dar und löst demzufolge keine Umsatzsteuer aus. Grüße, Peter |
#3 14.05.2004 21:01 Uhr
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Gast |
Hallo Peter,
ja klar, die Bank hat nichts zu verschenken. Dein Gedanke stimmt deshalb. :wink: Bin selbst nicht darauf gekommen es als Schadensersatz zu sehen, aber das ist es ja eigendlich. Danke Dir für Deine Hilfe. Schönes Wochenende krabbe |
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