Schüler F sieht im Schaufenster ein hochwertiges Fahrrad für 200€ !
Er will das super Angebot in anspruch nehmen und das Rad gleich bar zahlen. Es stellt sich doch herraus dass die Ausspreisung fasch ist und das Rad 2000€ kostet!
Schüler F besteht auf den kauf für 200€ , der Händler ist dagegen!
Wie ist die Rechtslage? (bitte mit §) Danke
Forum
Falsche Auspreisung
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#1 17.10.2007 22:00 Uhr
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#2 10.11.2007 16:01 Uhr
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Administrator
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Bitte erst lesen und dann schreiben. Danke
http://www.bwl24.net/forum/topic-97.html _______________ Torsten Dipl. Betriebswirt (FH) & Gründer des Forums Hilft dir das BWL Forum? Dann hilf uns auch mal und beantworte offene Fragen! |
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