Hallo zusammen,

ich habe eine Aktiengesellschaft und möchte das zu versteuernde Einkommen berechnen (für die Körperschaftssteuer). Nun habe ich Zinsen aus einem Darlehen die den Jahresbilanzgewinn mindern. Meine Frage ist ob ich diese Zinsen dann auf den Bilanzgewinn wieder hinzurechnen (addieren) muss?

2te Frage wäre ob ich Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ebenfalls in das zu versteuernde Einkommen miteinrechen (addieren) muss. Meine Vermutung ist dass ich da die Steuerarten nicht mischen darf, also diese Gewerbesteuer-Vorauszahlung nur zur Ermittlung des Gewerbe-Ertrages hinzuaddieren darf. Richtig?

Danke Euch für kurze Hilfe!