Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei uns im Norden sind zurzeit Sommerferien, jedoch kann ich meinen Lernpflichten nicht entkommen...
Beim lesen meines BWL-Buches tauchen von meiner Seite sehr oft Fragen auf. Leider kann habe ich bis jetzt nicht geschafft mein BWL-Leher zu erreichen (ist wohl im Urlaub).
Die fragen:
Person A und B haben ein Kaufvertrag abgeschlossen. Die Lieferung der Ware ist nicht kalendermäßig bestimmt. Im Kaufvertrag steht z.B.:
- Lieferung ab Anfang Juli,
- frühestens am 10. Juli,
- lieferbar ab Juli,
- Lieferung sofort,
Bis dahin ist alles noch klar. Der Käufer muss den Verkäufer anmahnen, wenn es den Käufer mit der Lieferung zu lange dauert
Aber ist das nicht irgendwie schädlich für die Geschäftsbeziehung, wenn man sofort anmahnen muss? Gibt es da keine anderen Wege?
LG
Forum
Verschiedene Fragen zu Lieferverzug
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#1 26.07.2014 17:28 Uhr
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#2 26.07.2014 18:58 Uhr
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Moin Greenhorn,
du fragst nach einer gesetzlichen Regelung. In der Ausbildung und im Studium etc. wird immer ausschließlich die "Rechtslage" geprüft. Etwas anderes ist auch nicht möglich! Solange in der Praxis alle Beteiligten eines Vertrages sich einig und zufrieden sind, interessiert sich niemand für irgend ein Gesetz und das ist auch in 99% aller Fälle so!!!! Ich muss auch bei Zahlungsverzug nicht mahnen, sondern könnte sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen! Will ich das? Wird derjenige jemals wieder bei mir bestellen? Möchte ich genauso behandelt werden? "Gehört sich das?" Auch im Geschäftsleben gibt es Umgangsformen, die nicht in einem Gesetz stehen! In deinem Beispiel wird mir der Lieferant einen ca. Termin nennen und mich benachrichtigen, wenn es zu einer deutlichen Verzögerung kommen sollte oder ich frag zwischen drinnen mal nach, ob ein Termin absehbar ist! So einfach ist das! Überleg mal jeder würde durch die Welt rennen und jeden anzeigen, der falsch parkt! Ich hoffe du kannst das nachvollziehen. Gruß PS: Die Frage hat genauso wenig mit Handelsrecht zu tun wie deine letzte. Bitte nimm das nächste mal das passendere Unterforum! |
#3 26.07.2014 21:28 Uhr
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Vielen Dank.
Welche Unterform muss ich den nehmen? |
#4 26.07.2014 21:39 Uhr
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Beiträge: 429
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Du "musst" gar nichts!
Deine letzten 2 Fragen waren zumindest Bürgerliches Recht (BGB). Gruß |
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