Guten Abend!
Ich beschäftige mich gerade mit der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung.
Bei der Kostenstellenrechnung ist ja - nach dem Umsatzkostenverfahren - jeder Kostenstelle ein Funktionsbereich zugeordnet (Produktion, Verwaltung Vertrieb....).
Nehmen wir an, eine Kostenstelle der Verwaltung erbringt eine Leistung für eine Produktionskostenstelle. Also der Funktionsbereich wird überschritten.
Laut meiner Literatur muss diese Leistung dann in der Ergebnisrechnung laut UKV als Kosten im Bereich Produktion aufgeführt werden. Und nicht als Kosten im Bereich Verwaltung?
Und genau da liegt mein Verständnisproblem:
Ziel der Kostenstellenrechnung ist es ja, die Kosten vollständig bis auf die Endkostenstellen zu verrechnen, damit diese dann an die Kostenträger abgegeben werden können.
Wenn abgegebene Leistungen in dem Funktionsbereich ausgewiesen werden, welcher die Leistung bezieht, wie kann dieses System dann noch funktionieren?
Dann würden ja im Verwaltungsbereich gar keine Kosten ausgewiesen, denn der Verwaltungsbereich gibt ja seine Leistungen fast komplett an weitere Kostenstellen (in andere Funktionsbereiche) ab!
Wo liegt da mein Denkfehler?
Vielleicht kann mir das jemand plausibel erklären...
Danke schonmal!
Forum
Abstimmung der Kostenstellenrechnung mit der Finanzbuchhaltung (Umsatzkostenverfahren)
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#1 10.08.2010 01:43 Uhr
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#2 10.08.2010 22:04 Uhr
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Frage hat sich schon erledigt, nicht mehr drüber nachdenken
Liegt daran, dass auch Verwaltung und Vertrieb Endkostenstellen sind. |
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