Guten Tag,
habe da mal eine Frage zu Fahrkosten und Mietkosten.
Können Fahrkosten abgesetzt werden in der Steuererklärung wenn man Wochenendheimfahrten macht und in der Woche dort übernachtet auch wenn man nicht verheiratet und auch keine Kinder hat?
Und können zusätzlich die Mietkosten auch abgesetzt werden?
Danke schon mal vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Karl
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Fahrkosten und Mietkosten
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#1 03.07.2009 08:51 Uhr
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#2 04.07.2009 00:03 Uhr
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Hallo Karl,
meinst Du eine doppelte Haushaltsführung? Die können auch Ledige beanspruchen, wenn sie aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen. Heirat oder Kinder sind nicht Voraussetzung. Dabei kann man grundsätzlich sowohl Fahrtkosten als auch die Kosten der Unterkunft (Zweitwohnung, Hotel etc.) absetzen. Mit Verpflegungsmeraufwendungen war da auch noch was. Lies doch einfach mal in den Einkommen- oder Lohnsteuerrichtlinien nach. Gurß Gustav |
#3 04.07.2009 21:13 Uhr
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Hallo Gustav, wie mache ich dem Finanzamt glaubhaft das der Lebensmittelpunkt am Erstwohnsitz ist, wenn nicht durch Heirat oder Kinder? Gruß Karl |
#4 05.07.2009 13:52 Uhr
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Ja, das ist bei Ledigen etwas schwerer. Letztendlich ist das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend. (Erst-)Wohnsitzanmeldung bei der Gemeinde, Kfz-Zulassung wären kaum widerlegbare Indizien. Wenn das nicht reicht: privates Umfeld, Familie, Freundin, Mitglied im Sportverein etc. Zweitwohnung ist kleiner als die Erstwohnung... Mit etwas Fantasie findet man einige Ansätze.
Schönen Sonntag noch! Gustav |
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