Hallo,
ich habe folgende Frage: Ein Arbeitsvertrag ist befristet. Innerhalb dieser Befristung wird eine Gehaltsänderung gemacht. Diese Gehaltsänderung wurde aber nicht von beiden Seiten (d.h. nicht vom Arbeitnehmer) unterzeichnet. Genaugenommen lag dem Arbeitnehmer ein Schreiben dazu nie vor. Inwiefern ist dies gültig bzw. was passiert mit dem befristeten Arbeitsvertrag. Bleibt dieser in seiner Befristung bestehen?
Gruß
laura
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Befristeter Arbeitsvertrag
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#1 03.06.2009 20:24 Uhr
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#2 04.06.2009 09:05 Uhr
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Hallo Laura,
das kommt drauf an was in dem "ersten" Arbeitsvertrag drin steht. Des Weiteren sollte auch der Arbeitgeber sich die Gehältsänderung (vermutlich nach unten) schriftlich bestätigen lassen, sonst hat er ein Problem. Wie gesagt durch eine Änderung ist der Arbeitsvertrag I nichtig. Michael |
#3 04.06.2009 20:59 Uhr
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Moderator
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Wie vom Vorredner beantwortet, bedeutet eine einseitige Vertragsänderung eine Änderungskündigung.
Rührt sich der Arbeitnehmer jetzt nicht und nimmt die Gehaltsänderung billigend in Kauf, so verhält er sich konkludent und der Vertrag bleibt mit der Änderung als befristeter Vertrag bestehen. _______________ Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php |
#4 05.06.2009 11:25 Uhr
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Danke
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#5 05.06.2009 12:14 Uhr
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Moderator
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Ich gehe davon aus, dass deine Frage eine Frage zur Aus- und Fortbildung war.
_______________ Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php |
#6 05.06.2009 12:21 Uhr
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Ja, zum Thema Arbeitsrecht.
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