Hi!
Das Prinzip ist mir "im Prinzip" klar..Ich bin mir nur nicht sicher bzgl. der AfA. Der Betrag von € 72.000 reduziert sich durch die 5 AfA Monate bis zum 01.05.....nur was ist mit dem Zeitraum vom 01.05.01 - 01.12.01...doch nichts oder? Die Fertigstellung ist ja erst am 01.12.01, also beginnt erst da wieder die AfA zu laufen..? DANKE!
Hier nun die Aufgabe:
X betreibt ein Fuhrunternehmen. Durch einen Blitzschlag brannte am 01.05.01 seine LKW-Garage vollständig nieder. Diese Garage wurde zum 31.12.00 mit € 72.000 bilanziert. Die AfA p.a. beträgt € 4.800. Die Versicherung überwies als Entschädigung am 01.11.01 insgesamt € 155.000. Die neue Garage kostete € 160.000 (ND 40 Jahre).
a) Die Garage wurde fertig gestellt am 01.12.01
b) Die Garage wurde fertig gestellt am 01.03.02
MfG
MUC
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Übertragung stiller Reserven
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#1 27.05.2009 15:36 Uhr
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