Hallo Zusammen,
ein Kunde kommt bei mir in de Shop und will ein Handy kaufen.
Da ich es nicht lieferbar habe vereinbar ich eine Anzahlung x.
Der Kunde kommt eine Woche später wieder und will das Handy nicht mehr haben. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Danke
MIchael
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Anzahlung und dann Rücktritt
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#1 26.03.2009 13:37 Uhr
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#2 26.03.2009 20:29 Uhr
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Hi,
ja, meines Erachtens nach ganz eindeutig. Schließlich wurde ja sogar eine Vorauszahlung geleistet. Das dokumentiert die Willenserklärung des Kunden, die dadurch kaum mehr zu bestreiten oder inhaltlich anzufechten ist. |
#3 26.03.2009 22:52 Uhr
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Ok seh ich genau so wollte nur mal ne andere Meinung hören.
Kann man für den Rücktritt des Kaufvertrages eine Aufwandspauschale verlangen? Danke Michael |
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