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Eigenfertigungsengpass ohne Umsatzerlöse (Herbst 2006 Aufg4)

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Man mag mir unterstellen „Mann, jetzt schnallt der das schon wieder nicht…!!!“, :oops: aber in der IHK-Prüfungsaufgabe Technischer Betriebswirt vom 5.10.2006 habe ich da mit folgenden Definitionen (sofern sie welche sind?) so meine Probleme gehabt:
In der Aufgabe 4 wird die Ermittlung des optimalen Produktionsprogrammes bei Eigenfertigung gefordert.
Es ist alles gegeben, wie z.B. Produktvarianten, Mengenangaben, Zeit je Einheit und variable Stückkosten. Nebenbei können auch alle Produkte zugekauft werden, per Lieferanten, zwei an der Zahl.
„Ist doch einfach!“, habe ich mir gedacht, bis ich mich auf die Suche nach den Umsatzerlösen vom Eigenfertiger gemacht habe, die ja zur Ermittlung vom Deckungsbeitrag (DB) benötigt werden. Tja, ähm, da steh ich nun… keine Ahnung! „Ja, wo seid ihr denn?"
Ich habe zwar die Umsatzerlöse des Lieferanten, aber nicht die eigenen.
„Nun ja“, habe ich weiter gedacht, „dann nehm halt den Zukaufpreis des Lieferanten und assoziiere einfach mal, dass der Eigenfertiger zum gleichen Preis verkauft.“
„Da es aber zwei Lieferanten gibt, nehm ich dann einfach den höchsten Lieferantenpreis, weil ich dann mehr DB rauskriege“ Frech, was? Ich weiß ja, das wäre dann vielleicht ein bisschen teurer, aber wo steht’s, dass ich das nicht darf?

Aber… Falsche Antwort nach Lösung IHK!
Du nimmst den geringsten Lieferantenpreis der beiden Anbieter, weil du günstiger einkaufen und (anscheinend auch) verkaufen sollst. Das letztere steht zumindest nicht in der Lösung.
Aus der Aufgabe krieg ich irgendwie auch nicht heraus, wie das mit den zwei Lieferanten ist.
Laut Aufgabe können diese die Produkte komplett fertigen, mehr nicht.
Um aber meinerseits einen Bezug zur Eigenfertigung (nach Aufgabe) zu erhalten, bin ich davon ausgegangen, dass hier eine Anlieferung als Halbfabrikat vorliegt. Das wird dann vom Eigenfertiger mit benannten variablen Kosten weiter bearbeitet. Oder?
Alles das, erlese ich nicht aus der Aufgabenstellung!
Bin hier vielleicht mal wieder zu technisch drangegangen!?

Wer mir hier den Zusammenhang der Aufgabenstellung (Umsatzerlöse = geringere Fremdbezugskosten) näher bringen kann, bekommt einen Oskar! :D
O.K. ein niedrigerer Preisansatz zur verbesserten Wettbewerbsstellung wäre ja ein Grund, aber ist er’s auch nach IHK Denke?

Gruß
Raffnix :wink:
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Hi,

bei sowas ist es i.d.R. besser, die ganze Aufgabe hier zu posten. So weiß ich nicht wirklich, um was es geht.

Allgemein gesagt muß für die Engpaßrechnung des Typs, der bei der IHK so prüfungswichtig ist, zunächst der absolute DB = Pvk - Kvar berechnet werden. Dieser muß dann durch einen Verbrauch dividiert werden, so daß der relative DB entsteht.

Ein DB kann nicht mit einer Zahl des Lieferanten berechnet werden. Einzige Ausnahme ist die Make-or-Buy-Entscheidung, wo der DB analog auf Einkaufspreise berechnet wird.

Aber wie gesagt, ich habe die ganze Aufgabe hiern icht herumliegen...
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hehe ! habe die aufgabe auch gemacht vor paar tagen mit dem selben problem.

ich war noch schlechter als du!

habe als erlös die differenz beider liferanten genommen!

warum auch immer!

ich glaube das problem ist halt das wir halt aus der technik kommen und beruflich mit rewe nie was am hut hatten.
darum fällt es uns vielleicht schwer umzudenken!
ich will damit sagen wenn die aufgaben und die begiffe wie im schmolke/deitermann vorkommen ist es weder für dich noch für mich ein problem die aufgabe zu lösen.
sobald aber andere begrifflichkeiten kommen die in der praxis wohl ülich sind nur halt nicht für uns, dan kommen wir ins straucheln.

aus diesem grund krieg ich z.b probleme bei solchen einfachen aufgaben wie bab!
da kommt plötzlich ne aufgabe wo handlungskossten statt gemienkosten steht! und statt gemeinkostenzuschlagsatz wollen die den handlungskostenzuschlag!

voll banane!
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Es könnte sein, daß bei dieser Aufgabe die etwas verquere Logik ist, man sollte den billigsten Konkurrenten wenigstens nicht überbieten. Dann müßte der niedrigere der beiden Fremdbezugspreise als (fiktiver, hypothetischer) Verkaufspreis genommen werden. Dadurch wäre die Sache formal lösbar, aber eine etwas seltsame Denke ist das schon...
Moderator
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Aufgabe 4 vom 05.10.2006 TBW ist aber eine andere Aufgabe.

Ich würde die besagte Aufgabe gerne einmal nachrechnen.

Benennt mir mal bitte die richtige Aufgabe.
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Hallo zusammen.
Diese gut gebaute Aufgabe 4 ist so gut, dass sie nicht im Prüfungsteil „Technischer Betriebswirt IHK - Herbstprüfung 2006“ zu finden ist, sondern unter „Geprüfter Technischer Betriebswirt IHK - Herbstprüfung 2006“.
Ob hier jedoch jemand irgendwas geprüft hat, halt ich für ein Gerücht!
Hier wird lediglich geprüft, ob die 0-Punkte mit dem richtigen Schwung unter die Prüfungsklausur geschrieben werden.
In diesem Sinne…
“Always Look on the Bright Side of Life” :D

Gruß
Raffnix :wink:
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
Hat die IHK im Herbst 2006 nach beiden Prüfungsordnungen
"Geprüfter technischer Betriebswirt" und "Technischer Betriebswirt" geprüft?
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Ja, soweit ich mich erinnere war das die Zeit der parallelen Prüfungen nach beiden Verordnungen.


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