Hallo zusammen,
ich stehe gerade voll auf dem Schlauch.
Ich habe einen Weg von 30 km zum Unterricht (geprüfter Betriebswirt). Wenn ich jetzt z.B. 40 mal Unterricht in 2008 hatte, kann ich dann
40 x 60 km (Hin- und Rückweg) x 30 Cent oder nur
40 x 30 km (Strecke einfach) x 30 Cent einreichen?
Gruß
Ramona
Forum
Fortbildungskosten
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#1 11.01.2009 16:38 Uhr
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#2 11.01.2009 22:07 Uhr
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Beiträge: 69
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Hallo Ramona,
die Beschränkung auf die einfache Wegstrecke gilt nur für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Bei Fortbildungen kann man die tatsächlichen Kosten pauschaliert ansetzen, d.h. bei Dir 60 km. Gruß Gustav |
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