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Weitere IHK ohne Übersetzungshilfe
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#1 23.12.2008 10:47 Uhr
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Wer hat den Betriebswirt IHK nach alter VO geschrieben und kann mir eine Übsersetzungshilfe (PDF) zur Verfügung stellen. Habe meine Prüfung nach alter VO jetzt bestanden und die IHK Würzburg-Schweinfurt teilte mir beim abholen meines Zeugnisses mit das Sie keine Übersetzungshilfe hat und ich solle zu einem Übersetzer.
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#2 23.12.2008 11:27 Uhr
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Moin,
das ist erstaunlich, wo doch gerade Würzburg schon mit den englischen Bezeichnungen wirbt, http://www.wuerzburg.ihk.de/uploads/media/Gesamtprogramm2008_2009.pdf (6,47 MB)... haben die es verlernt? |
#3 23.12.2008 14:25 Uhr
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Sehr komisch, na ja, ich war halt die ganze Zeit ein "Trouble maker" so da will man mir es nicht noch einfacher machen.
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#4 23.12.2008 17:47 Uhr
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Ich denke, Du hast es wirklich leicht, weil die IHK Würzburg ja aktiv damit geworben hat.
Ich weiss, dass es Kontakte zwischen der IHK Aschaffenburg, Herrn Schwager, und den Würzburgern gegeben hat. Herr Schwager wird doch seine benachbarten Würzburger Kollegen nicht etwa aufgewiegelt haben??? |
#5 23.12.2008 22:00 Uhr
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Hallo,
ich habe dieses ganze Thema mit der Übersetzungshilfe nicht mitbekommen. Geht´s Dir um die Übersetzung des Titels des Betriebswirt IHK nach der alten VO? Wenn ja, da kann ich Dir helfen. Bei meinem Zeugnis war ein englisches Zeugnis dabei. Viele Grüße und frohe Weihnachten, Wolfi |
#6 23.12.2008 23:12 Uhr
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Hmmm wenn du mir diese Übersetzung mal per PDF zukommen lassen könntest wäre das spitze.
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#7 26.12.2008 12:41 Uhr
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Ich kann dir auch eine Vorlage schicken
Gruß Udo |
#8 04.01.2009 16:44 Uhr
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Na jetzt überrascht mich nichts mehr, hat mir doch heute ein Bekannter der HWK Prüfling ist mitgeteilt das die IHK Würzburg und Aschaffenburg doch zusammen gehören (Unterfranken). Mein Bekannter hat seinen HWK Fachwirt gemacht und was steht auf dem Prüfungszeugnis in Klammer????? (In englisch "Master Craftsman"
Wenn das die HWK kann, warum nicht die IHK.... |
#9 04.01.2009 17:02 Uhr
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Hi,
wenn ich mich hier mal einmischen darf: das mit "Master Craftsman" ist wirklich schwierig, denn in keinem anderen europäischen Land gibt es der deutschen Handwerksordnung vergleichbare Vorschriften. Daher gibt es auch keine gute Übersetzung, weil in den anderen europäischen Sprachen die in Deutschland so scharf durch Ge- und Verbote, Zunftregeln und Innungsverbände abgegrenzten Kasten der jeweiligen Handwerksgewerke nicht existieren. Das macht die Sache gewiß nicht leichter, denn deutsche Handwerksmeister stoßen ohnehin oft auf Unverständnis wenn anderswo sich jeder mit ihrer hier hart erworbenen Berufsbezeichnung schmücken darf... |
#10 04.01.2009 21:52 Uhr
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Harry, er hat seinen FACHWIRT bei der HWK gemahct und dort wurde es mit auf dem Zeugnis geschrieben, Fachwirt HWK und unter dem MASTER CRAFTSMAN.
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#11 13.01.2009 21:29 Uhr
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Die nächste recht "unbedeudente" IHK in Würzburg hat mir nun folgendes mitgeteilt:
wir haben uns mit unserer Rechtsabteilung abgestimmt und können Ihnen folgendes mitteilen. Wir können gegen eine Gebühr Ihr Zeugnis von einem Übersetzer übersetzen lassen. Es ist aber nicht möglich, dass die Übersetzung auf dem IHK-Papier und mit Orginalunterschriften erfolgt. Dies ist auch nicht im BBiG vorgesehen. |
#12 13.01.2009 23:15 Uhr
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Einen Übersetzer kann man doch auch selbst beauftragen...
Wozu gibt es denn jetzt den Anspruch auf Antrag das Zeugnis auch in weiteren Sprachen ausstellen zu lassen? |
#13 13.01.2009 23:17 Uhr
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Laut DIHK kann die IHK eine Gebühr verlangen, die kleine Provinz IHK Würzburg braucht natürlich jeden cent....lol..... genau wie Ascheberch....
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#14 13.01.2009 23:25 Uhr
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Genau so läuft das - aber nur so lange bis der erste einen förmlichen Antrag auf eine englische und/oder französische Übersetzung gemäß BBIG stellt. Dann müssen die Jungs spuren ob sie wollen oder nicht. Derzeit versuchen Sie die Teilnehmer, sowohl in WÜ, SW und AB dadurch von dem Vorhaben abzubringen, indem sie hohe Übersetzungsgebühren androhen. Das scheint wohl abgesprochen zu sein. :cry: Eigentlich könnten die Spezialisten doch wenigstens zwei Türen weiter in Ihr Aussenwirtschafts-Referat gehen - dort sitzen überall Leute die mehr als nur Deutsch können. Aber in den Weiterbildungsreferaten sind Fremdsprachenkenntnisse wohl für eine Festanstellung nur hinderlich. :wink: |
#15 14.01.2009 00:13 Uhr
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Also die "grossen" IHKs scheinen hier aber wirklich "offener" zu sein als die Fränkischen Provinzler....Warum keine einheitliche Richtlinien
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#16 19.01.2009 17:51 Uhr
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Antwort IHK Würzburg:
wir haben uns mit unserer Rechtsabteilung abgestimmt und können Ihnen folgendes mitteilen. Wir können gegen eine Gebühr Ihr Zeugnis von einem Übersetzer übersetzen lassen. Es ist aber nicht möglich, dass die Übersetzung auf dem IHK-Papier und mit Orginalunterschriften erfolgt. Dies ist auch nicht im BBiG vorgesehen. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir die Übersetzung in Auftrag geben sollen. SCHADE..... |
#17 20.01.2009 15:42 Uhr
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Ist schon erstaunlich wie einige IHK´s mit ihren Kunden umgehen, in der freien Wirtschaft wären diese Läden schon lange pleite...
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#18 20.01.2009 17:38 Uhr
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In der Privatwirtschaft kann man sich auch seine Geschäftspartner aussuchen,
als Privatperson kann man sich auch seine Mitgliedschaften aussuchen. Solange die IHKn zwangsweise Mitgliedschaften verordnen dürfen, solange die Finanzierung hierdurch gesichert ist, wird sich nichts an der Qualität und an der Denkweise einiger unterfränkischer Provinz-IHKler ändern. |
#19 20.01.2009 19:47 Uhr
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Also die Übersetzungshilfe ist ja eh lächerlich einfach, ich hätte gerne alles in Englisch als Urkudne um mich bei AUSLÄNDISCHEN firmen zu bewerben, denen reicht eine Übersetzungshilfe nun mal nicht.
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#20 20.01.2009 20:08 Uhr
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Hast du denen nicht mal meine orginal IHK Übersetzung vorgelegt... mich würde der Kommentar dazu schon interessieren ;-)
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#21 20.01.2009 20:36 Uhr
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Die sind darauf gar nicht eingegangen und haben gesagt "Übersetzer", so wie es scheint ist denen alles Wurscht.
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#22 21.01.2009 16:02 Uhr
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Kleines update, ich habe mich jetzt mit der genannten Stelle in Verbindung gesetzt und mir wurde zugesichert das ich hier in den nächsten Tagen eine Antwort erhalte.
Zwischenzeitlich erhielt ich eine Antwort von Dr. Schenk vom DIHK, "Wie geschrieben, es gibt immer (von allen staatlichen Stellen) nur ein "offizielles" Dokument. Übersetzungen sind keine Originale - auch im Ausland nicht. Dort genügt im Regelfall der Stempel eines Übersetzers und der Passus "Original hat vorgelegen" bzw "Übersetzung des beiligenden Originals". "auf eine Übersetzung haben Sie ein Anrecht. Die Frage nach Siegel und Unterschrift wird juristisch unterschiedlich beurteilt, m.E. Besteht dafür keine Notwendigkeit, denn es kann für Ihren/jeden Abschluss nur eine Abschlussurkunde ausgestellt werden - deswegen auch die Begrifflichkeit "Übersetzungshilfe". |
#23 24.01.2009 14:07 Uhr
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@ schimmel:
Bitte halt mich auf dem laufenden. Wenn Du Deine Übersetzung bekommen solltest, klag ich sie gegenüber der IHK Aschaffenburg auch ein. Grüße Käferfan |
#24 24.01.2009 14:40 Uhr
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Ein kleiner Tip, du ahst ein RECHT aufd eise Übersetzung, sieh mal nach deinen PN
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#25 28.01.2009 11:45 Uhr
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UPDATE: Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft.
zu Ihrer Anfrage bezüglich einer Übersetzung Ihres Zeugnisses nach § 37 Abs. 3 BBiG darf ich Ihnen folgenden Zwischenstand mitteilen. Wir haben mittlerweile von der IHK Würzburg-Schweinfurt eine Stellungnahme erhalten und auch mit dem BIHK Kontakt in Ihrer Angelegenheit aufgenommen. Wegen des grundsätzlichen Charakters Ihres Anliegens und der Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Handhabung haben wir Ihr Anliegen sowie die Stellungnahme der IHK Würzburg-Schweinfurt an das zuständige Bundesministerium mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet. Diese Prüfung wird aber voraussichtlich etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald wir ein Ergebnis erhalten haben, werden wir Sie entsprechend informieren. Bis dahin bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. |
#26 28.01.2009 13:13 Uhr
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Na da bin ich mal gespannt
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#27 28.01.2009 15:39 Uhr
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Ich auch ! Hoffentlich kramen die letzten Endes in Berlin nicht auch wieder die Argumentation mit der Selbstverwaltungseigenschaft der Kammern (=jeder kann machen was er will) raus - diese wachsweiche Rechtfertigung haben ja die Münchner inzwischen schon verbraten. Es bleibt spannend, auch für die Kammer aus der Nachbarregion :wink: |
#28 26.03.2009 17:34 Uhr
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Gibt es schon Neuigkeiten zum aktuellen Sachstand??
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#29 26.03.2009 21:24 Uhr
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Nein noch nichts, außer das die IHK Würzburg mir geschrieben hat und gesagt hat das ich doch eine normale Übersetzung nehmen soll.
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#30 26.03.2009 21:27 Uhr
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Warum zeigen die Einträge das Falsche Datum an???? Harry änder das mal.
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#31 26.03.2009 21:41 Uhr
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Hi,
Wo ist ein falsches Datum? Ich sehe über Deinem Eintrag
Ist das falsch? Sitzt der Fehler im Computer oder davor? Bedenke aber: wenn am Wochenende die Sommerzeit über uns hereinbricht, mußt Du in Dein Profil und das dort eingeben. Sonst liegst Du eine Std falsch... |
#32 26.03.2009 22:19 Uhr
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Upppppppsssssssss. S O R R Y, my mistake. Ich habe auf das ANMELDEDATUM geschaut.....
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#33 26.03.2009 22:30 Uhr
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Mehr oder weniger - das Ergebnis der Wirtschaftsministerkonferenz vom Dezember in Weimar:
Dazu fallen mir nur zwei Sachen ein: wenn kleine, unreife Kinder sich um ein Spielzeug (Bachelor/Master) streiten, geht das so lange bis einer weint und das Spielzeug kaputt ist oder abgenommen wird (von der EU). Erst wenn die letzte Fach-/Betriebswirt und der letzte Meister ausgewandert ist, im Ausland studiert, arbeitet und seine Steuern zahlt, werden wir merken, das unsere Akademiker und Projektleiter kein Brot backen oder verstopfte Abwasserleitungen reinigen. Auch hier gilt: man muss die Stufen zum Erfolg einzeln nehmen - aber nicht von oben nach unten! Soweit nur meine ganz persönliche Meinzung zu Bildungsinitiative unserer Lady aus MeckPom, der KMK und den Kammerspezialisten (besonders am Untermain). Es ist schon traurig, das es so etwas überhaupt braucht und für welche Leistung manche Leute ein üppiges Gehalt oder Pension bekommen. viele Grüsse, Thiemu |
#34 30.03.2009 08:35 Uhr
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In Deutschland stellt sich keiner gegenüber höheren Institutionen quer. Ich habe die ISCED - Klassifikationen mal gelesen:
http://www.uis.unesco.org/TEMPLATE/pdf/isced/ISCED_A.pdf Dort ist der Betriebswirt IHK nicht der gleichen Klasse zugeordnet. Die Stufe 5 gibt nur die Dauer der Gesamtausbildung von der Grundschule bis zu dem Abschluss wieder. Level A, B, und C beziehen sich auf das Niveau, wobei für 5A sogar bis zu 4 Jahre mehr nötig sind als für 5B. 5B wird vom Niveau in dem Papier im Niveau eindeutig abgegrenzt. Daraus eine ähnlich Qualifikation wie einen Master herzuleiten, ist ganz schön gewagt. Vor allem weil man sich die Frage stellen muss, warum nicht ein Bachelor? Der ist auch in Klasse 5A mit dem Master zusammen zu finden. Außerdem ist es strittig, ob die der BW IHK in Klasse 5B gehört. Dort sollen Abschlüsse mit 2 Jähriger Vollzeitausbildung rein, was ja auch nicht unbedingt passt. Zumindest die ersten Absolventen der DU Krems behaupten, der BW IHK wäre nur Stufe 4A, was nach dem Papier auch passt: https://www.xing.com/profile/Peter_Stuetz https://www.xing.com/profile/Oliver_Muench2 Gibt es irgendwo eine offizielle einklassifizierung in 5B die man rezitieren kann? |
#35 30.03.2009 09:11 Uhr
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Die DU Krems, hmmmm... was die Schreiben will ich schon mal gar nicht glauben nach Anabin sind die ja was Hochschule angeht nicht mal richtig eingeordnet.
Egal ich beabsichtige mein RICHTIGES MBA Studium über die ECBA. Zur ISCED Klassifikation, es behauptet ja niemand das ein Betriebswirt ein Master ist, aber laut Klassifikation ist dieser eine höhere Qualifikation und in der Stufe the first step of tertiary qualification, und ein Master ist nun mal auch fisrt step of tertiary qualification, also erste Stufe der Tertiären Ausbildung. Mir wurde bereits mehfrach gesagt das der Betriebswirt IHK zwar kein akademsicher Abschluss ist, dieser aber mit einer FH Ausbildung fast gleich zu setzen ist. |
#36 30.03.2009 09:19 Uhr
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Zu ISCED 5B:
Tertiary-type B programmes (ISCED 5B) are typically shorter than those of tertiary-type A and focus on practical, technical or occupational skills for direct entry into the labour market, although some theoretical foundations may be covered in the respective programmes. They have a minimum duration of two years full-time equivalent at the tertiary level. |
#37 30.03.2009 19:59 Uhr
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Zu 5B:
und
Das passt nicht. Dann müsste der Fachwirt auch 5B sein und zusätzlich müssten beide zusammen 2 Jahre Vollzeit Unterricht sein, was auch nicht passt. Fachwirt und BW IHK kannst du nebenberuflich in 2 Jahren machen oder einen 30 Tage Kurs beim Schummel Doktor Wenn ich mir die Kriterien für 4A ansehe, dann passt das hingegen genau. Ich würde rauslesen, das Fachwirt und Betriebswirt 4A sind. SGB und SGT wären 5B und deswegen auch kein Master oder Bachelor. Was die Jungs von der Krems angeht, dort dürfte der Master auch nur 4A sein, ist nämlich auch keine 2 Jahre Vollzeit Es zählen nämlich erst die 2 Jahre in der Stufe 5 und nicht was davor war. Wenn Fachwit, Betriebswirt und Prof. M.Sc. gemacht werden, könnte das vielleicht sogar gerade hinhauen. Aber wenn eh alles, soagr der Fachwirt 5B wäre, dann kann man sich diese Klassifizierung auch schenken. |
#38 30.03.2009 21:37 Uhr
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Der Fachwirt muß 4B sein und der Betriebswirt 5B.
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#39 31.03.2009 10:07 Uhr
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ERGEBNIS:
ich komme zurück auf Ihre Anfrage wegen einer englischsprachigen Übersetzung Ihres Zeugnisses durch die IHK Würzburg-Schweinfurt. Wie wir Sie bereits informiert hatten, hatten wir wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik die Angelegenheit dem zuständigen Bundesministerium zur Entscheidung vorgelegt. Dieses hat uns mitgeteilt, dass die zuständige Stelle nicht qua Gesetz verpflichtet ist, die Übersetzung selbst vorzunehmen, sondern dass diese sich hierzu eines externen Übersetzers bedienen kann. Sollte etwa für behördliche Vorgänge eine beglaubigte Übersetzung vonnöten sein, kann diese nur durch einen staatlich geprüften und allgemein beeidigten/ermächtigten Übersetzer erfolgen (es handelt sich hierbei um die offizielle Bestätigung, dass der Text richtig und vollständig übersetzt wurde). In diesen Fällen hält das zuständige Bundesministerium eine zusätzliche Beglaubigung der Übersetzung durch die zuständige Stelle nicht erforderlich. Die Kammer sollte aber (unter ihrem Briefkopf und mit wirksamer Unterschrift und ggf. Amtssiegel) bestätigen, dass sie die amtliche Übersetzung des deutschen Zeugnisses in Auftrag gegeben hat. Sollte sich die Kammer alternativ zur Übersetzung einer gemeinsamen Datenbank der IHK-Organisation bedienen, in welcher die zu übersetzenden Fachbegriffe gespeichert sind, sollte dem Originalzeugnis dann von der Kammer eine Übersetzung auf Kammerpapier mit IHK-Briefkopf beigefügt werden, das aber nicht von den Kammervertretern zu unterschreiben ist. Vielmehr soll dann am Ende des Dokuments folgender Hinweis aufgenommen werden: "In the original certificate this space is reserved for the signatures of the Chamber of Commerce and Industry´s Representative." Auf diese vom Bundesgesetzgeber als mit § 37 Abs. 3 BBiG als vereinbar betrachtete Alternativen haben wir die IHK Würzburg-Schweinfurt per E-Mail vom 23. Februar 2009 hingewiesen. Es wurde uns seitens der Kammer zugesagt, dass Sie hierüber schriftlich informiert würden. Im Rahmen einer weiteren telefonischen Rückfrage anlässlich Ihrer Anfrage von letzter Woche bei der IHK Würzburg-Schweinfurt am 30. März 2009 wurde uns noch einmal versichert, dass Ihnen eine der Einschätzung des zuständigen Bundesministeriums entsprechende Zeugnisübersetzung angeboten worden sei. Hierzu ist die IHK Würzburg-Schweinfurt demnach auch weiterhin bereit. |
#40 31.03.2009 18:44 Uhr
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@ falcon:
Ich habe das bei meinem letzten posting zu den ISCED Klassifikationen noch vergessen. Mit Blick auf die Realität internationaler Statistiken ist die Gleichwertigkeit des akademischen Grades von Bachelor/Master mit den Betriebswirten bereits vollzogen. Innerhalb des ISCED-Rahmens (International Standard Classification of Education) befinden sich beide Absolventengruppen bereits in derselben Stufe 5. Nach Eurydice (Europäische Informationsstelle, Brüssel) „umfasst die ISCED-Stufe 5 einerseits weitgehend theoretisch orientierte tertiäre Bildungsgänge (ISCED 5A), die auf den Zugang zu höheren forschungsorientierten Bildungsgängen vorbereiten oder den Zugang zu Berufen mit hohen Qualitätsanforderungen eröffnen, und andererseits praktische, fachliche oder berufsspezifische Bildungsgänge (ISCED 5 B, wie z.B. in der Bundesrepublik Deutschland: Meister, Betriebswirt, Fachkaufleute etc.), die normalerweise kürzer sind als die zuerst genannten, und die den Zugang zu einem Beruf eröffnen. Bildungsgänge der ISCED-Stufe 5 entsprechen Studiengängen, die zu einem ersten oder zweiten Hochschulabschluss führen.“ |
#41 31.03.2009 23:05 Uhr
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...ob die IHK Aschaffenburg, die es nach nunmehr 15 Monaten noch nicht geschafft hat, uns eine englischsprachige Übersetzungshilfe auszustellen, von solchen Dingen weiss???
Und wenn sie´s durch diesen Thread jetzt erfährt, kommt das nächste Problem: Ob sie auch versteht, was da geschrieben steht??? Glaub ich kaum, gell, Herr Schwager? Wenn Sie es DOCH verstehen sollten, steht ja einer Ausstellung der Übersetzungshilfe nichts mehr im Wege, oder? Übrigens: Letzten Früh-Herbst wurde ich von einem IHK-Vertreter, den ich noch gar nicht persönlich gekannt hatte, auf offener Straße angesprochen, dass wir abwarten sollten und es in Kürze eine für alle zufriedenstellende Lösung geben würde. Das ist jetzt 6 Monate her. Ob dieser durchaus nette Herr da nicht mit dem Aschaffenburger IHK-Mann Schwager und dessen "Beratungsresistenz" gerechnet hatte??? Was in Brüssel zählt und was auch der IHK-Präsident wünscht, was bei der IHK München und dem Rest der Republik gang und gäbe ist, wird es wohl niemals bei der IHK Aschaffenburg geben. Solange der Bildungsprovinzialismus von Herrn Schwager verwaltet wird... |
#42 01.04.2009 10:37 Uhr
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Deutschland ist doch der Depp der EU..... Kein anderes Land hat so viel Probleme mit der Vereinheitlichung von Abschlüssen. Ich verstehe das nicht. Soll mir mal echt einer erklären wie ich meinen Abschluss "rüber bringen soll". You are what...???? Betriebswirt, what the hell is that? Is ii a BA or MBA.....Sorry its none of that....So what the hell did you do????? What are you????? Lol LOL LOL
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#43 02.04.2009 21:44 Uhr
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@schimmel18,
gibt es eine Quelle für deinen Auszug im vorherigen Post auf die man sich berufen könnte? Keine Personen nur evtl. die Institution (z.B. bay.BMWi oder DIHK). Vielleicht kannst Du das ja noch posten? Danke + viele Grüsse, Thiemu |
#44 03.04.2009 08:39 Uhr
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Zu ISCED???
Das ist aber nur eine Empfehlung des Landesausschusses. http://www.mags.nrw.de/08_PDF/001/Landesausschuss4.pdf |
#45 03.04.2009 08:42 Uhr
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Der Berufsabschluss ist 3B, da kann der Fachwirt und Betriebswirt nicht zusammen 4 B sein das würde bedeuten das beide Abschlüsse gleichwertig sind wie falcon behauptet, also das stimmt schon, Fachwirt 4B und Betriebswirt 5B.
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#46 04.04.2009 11:55 Uhr
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@Schimmel
Dazu muss man wissen das hinter dem Landesausschuss für Berufsbildung die IHK steht. Die Einstufung in die Stufe 4 hat nichts mit Gleichwertigkeit zu tun. Die Stufen bilden den zeitlichen Verlauf und da passt beides in Stufe 4. Das siehst du schon weil Bachelor und Master beide in 5 sind. Im ISCED ist eindeutig geregelt (siehe vorherige Posts), das für die Stufe 5B 2 Jahre Vollzeit in Stufe 5 nötig sind. Das ist ja einfach beim BW IHK nicht erfüllt. Selbst Fachwirt und BW zusammen sind nicht in 2 Jahre Vollzeit gleichwertig. Das trifft auf den staatlich geprüften BW und staatlich geprüfte Techniker zu. Des Weiteren steht in den von dir geposteten links auf die der BW IHK gar nicht drinnen. Wenn du auf der Seite der EU in die Tabellen für die Stufen schaust, dann findest du nur den SGB dort. Der BW IHK ist gar nicht eingeordnet. Kann vielleicht daran liegen, das der BW IHK kein Abschluss nach BBIG ist, sondern erst der geprüfte BW. Dafür sind die Tabellen aber zu alt. Welcher Grund sollte also bestehen den BW IHK in die Stufe 5 zu erheben, wo er doch offensichtlich die Anforderungen nicht erfüllt? Am Niveau kann es auch nicht liegen. Der SGB muss deutlich mehr machen und ist bestimmt näher an einem Bachelor dran. |
#47 05.04.2009 10:11 Uhr
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@falcon
Ich kenne leider deine Qualifikation und Beweggründe nicht, aber solche Äußerungen sollte man erst mal verifizieren, ehe man sie nachplappert. Fakt ist, das alle Betriebswirte IHK die Prüfungen auf Basis des BBiG abgelegt und die Zeugnisse erhalten haben - und das schon seit es diesen Weiterbildungsabschluß überhaupt gibt. Zu diesem Zweck wurde auch immer die Prüfungsordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - und nicht erst seit dem geprüften BW. Deiner Argumentation zu folgen, wäre kein beruflicher Abschluß, egal ob Berufsausbildung, Fachwirt oder Betriebswirt auf Basis des BBiG, das kannst Du nicht wirklich vertreten. :wink: Das ist ja gerade einer der großen Vorteile gegenüber den Betriebswirten VWA oder SGB und wie sie alle heissen. Dort werden die Prüfungen und Zeugnisse nicht aufgrund einer Prüfungsordnung aus dem Bundesgesetzblatt gestaltet und abgenommen.... Vielleicht hast Du dich in Deinem Post nur unglücklich ausgedrückt? :cry: viele Grüsse, Thiemu |
#48 05.04.2009 12:40 Uhr
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@Thiemu
Ich hab nur nach einer Erklärung gesucht, warum sämtliche IHK-Abschlüsse nicht in dem ISCED Schema auf der EU-Website eingeordnet sind. Bis vor kurzem gab es nur den BW IHK, und nach meinem Kenntnisstand war dieser nicht eindeutig im BBIG geregelt (Keine gesetzlich verankerte Prüfungsordnung, sondern nur eine einheitliche der IHK) und war auch keine geschützte Berufsbezeichnung (Betriebswirt (XYZ) darf sich jeder nennen, nur das IHK war geschützt)) nach BBIG. Wenn es keine Änderungen gab wozu dann die Umbennung??? Der SGB ist übrigens auch entsprechend geregelt und ist ein komplett "staatlicher" Abschluss. Nur die VWA nicht. Wenn du dort einen anderen Kenntnisstand hast, dann kannst du den gerne mitteilen. Aber das ist ja auch nicht unbedingt der Tenor meiner Fragen, sondern wo kann ich verifizieren das der BW IHK oder der geprüfte in ISCED Stufe 5B gehört? Die Vorraussetzungen sind ja eindeutig nicht erfüllt. Gruß Barcardi |
#49 20.04.2009 22:03 Uhr
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@hdmeyer,
guckst du hier: http://forum.zingel.de/viewtopic.php?p=30453#30453 ...wobei doppelpostings die Antworten auch nicht wirklich beschleunigen. viele Grüsse, amothie |
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