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Hallo Harry benötige deinen Rat bzg. Einspruch Projektarbeit

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Registriert: Jan 2008
Beiträge: 4
Hey Harry,
ich hab vor ca. 5 Wochen Einspruch eingelegt, Ergebnis PA 45 Punkte, wobei meine Firma die arbeit als Gut einstuft und sogar umgesetzt wird!
Habe nun einen neuen Vorschlag eingereicht, musste ich ja da am 19. Abgabeschluss ist für die Nachprüfung ist bzw. war.
So nun hab ich folgende Nachricht erhalten:

Sehr geehrter Herr ,

ich habe heute Ihren Themenvorschlag für eine neue Projektarbeit erhalten. Sie haben bezüglich der Bewertung Ihrer ersten Arbeit Widerspruch eingelegt, der noch in Bearbeitung ist. Solange der Widerspruch läuft, kann keine weitere Prüfungshandlung (neue Projektarbeit) erfolgen. Bezüglich Ihres Widerspruchs kann ich Ihnen aber schon andeuten, dass sich an der Bewertung nichts ändern wird. Ich habe die Antwort des Prüfungsausschusses zu Ihren Einwänden gestern erhalten und müsste das Ganze noch in Form bringen, mit dem Geschäftsfeldleiter besprechen und dann an Sie versenden. Zudem würden Gebühren in Rechnung gestellt, die je nach Aufwand festgelegt werden (50 - 150 Euro). Sollten Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen, könnten Sie mit dem neuen Thema in die Wiederholung gehen.

Nun zu meiner Frage: entspricht das denn rechtlichen Vorgehensweisen bzg. Einspruch?
Kann da eine Gebühr in Rechnung gestellt werden?
Bitte um Rat wie ich mich verhalten soll!

Grüße an alle Mitstreiter bzw. TBW
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

zu den Problemen bei der Benotung von Studien- und Projektarbeiten allgemein, vgl. http://www.bwl-bote.de/20080815.htm. Das bitte erstmal anschauen. Da ich die Einzelheiten nicht kenne ist es schwer, hier etwas Konkretes zu raten. Die Erhebung einer Gebuhr ist grundsätzlich im Gesetz nicht verboten, also möglich. 50 bis 150 Euro sind allerdings etwas happig, um es vorsichtig auszudrücken: bisher habe ich immer nur mal was im Bereich 25 Euro gehört. Zudem ist es mE nach zweifelhaft, die Sache hier weiter zu verzögern... aber auch das wird vom Gesetz nicht ausdrücklich verboten. Ist also ein Grenzfall... es kann sein, daß der Ausschuß nicht richtig will und Gründe sucht, über den Einspruch nicht entscheiden zu müssen. Das ist das Gefühl, das sich mir hierbei aufdrängt. Ob es wirklich so ist, kann ich jedoch nicht wissen...
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Registriert: Jan 2008
Beiträge: 4
So hab nun meinen Einspruch zurückgezogen, der Ausschuss hat gewonnen!
Was sollte ich auch machen, abwarten um dann zu hören Einspruch war erfolglos, und dann erst nächsten Sommer wieder Starten zu können.
Is auch Doof, mach ich eben jetzt im Winter eine neue Projektarbeit, wird schon klappen beim 2. Anlauf ;o)

Viel Erfolg allen die es noch vor sich haben...
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Beiträge: 150
Mir ging esähmlich,hatte minen Einspruch auch zurückgezogen,da ich , im Gegensatz zur IHK, diese Sache nicht zeitlich aussitzen konnte!
Solche Dinge lassen sich bequem von der Kammer über Jahre hinweg herauszögern,so dass man eher die Rente erreicht, als den angestrebten Abschluss. Somit ist das "Schwanzeinziehen" leider immer die Beste Möglichkeit! Traurig,aber wahr!
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hmmm... hier lerne ich wieder mal etwas. Solche "Rückzieherschreiben" habe ich mehrfach gesehen, aber ich war nie wirklich daran angebunden. Ich habe zwar Zweitkorrekturen von Studien- und Projektarbeiten im Zusammenhang mit Widersprüchen durchgeführt (wobei mir vorher nicht gesagt wurde, daß ein WIderspruch im Raum steht), aber das dahinterstehende Verfahren habe ich nie geführt (das tun die Kammern, nicht die Prüfer). Ich habe mich aber immer wieder gewundert, warum Leute ihre Einsprüche zurückziehen... jetzt ahne ich, warum!


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