Hi
Ich soll in einem Betrieb die Entscheidung untersuchen Investitionsentscheidung oder Fremdbezug ( im Rahmen einer Projektarbeit)
Die Maschine ist eine CNC gesteuerte Maschine die div. Teile für die Fertigung herstellt (ca.40 Einzelteile ). Die Maschine ist über 10 Jahre alt und auch schon Störanfällig.
Meine Frage: Da ein direkter Leistungsvergelich nicht möglich ist ( Die Leistung ist ja abhänig von den Losgrößen und der Arbeit die jeweils verrichtet werden muss um die Teile zu fertigen) , ausserdem läuft die Maschine auch nur in einer "normalen" 8 Std. schicht. Kann man die Entscheidung doch nur daran festmachen , was kostet eine neue Maschine und was kosten die Teile in Fremdbezug und mit diesem Delta die Entschiedung fällen ,oder denke ich jetzt zu einfach??
Sollte man lieber noch die Leistungen und Kosten der Maschinen vergleichen wie schnell könnte ich theoretisch fertig sein mit meiner Losgröße , wie groß sind die Umrüstzeit alt gegen neu???
Über ein kurzen Statement würde ich mich freuen!
Danke
Aggi
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Investitionsentscheidung oder Fremdbezug
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#1 02.09.2008 20:50 Uhr
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#2 02.09.2008 21:48 Uhr
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HI Harry
Thx für deine offenen Worte. Ich habe falsch Ausgedrückt er Vergleich zwischen alter und neuer Maschine. Du hast Recht man kann Maschinen vergleichen wenn beide das gleiche machen schon z.B. von A nach B fahren oder nach Spec. die und die Leistung haben, es wird aber schon schwerer wenn du eine Maschine nicht hast. Um einen Leistungsvergleich durchzuführen per Periode per Los müsste man von dem Hersteller der neuen Maschine die exakten "praktischen Produktionszeiten bekommen" mal sehen ob mir das gelingt . Bin ich ja mal gespannt. Sorry das ich nur von Kosten gesprochen habe , das sollte nur das Thema kurz anreissen und nicht schon fertig sein . Des weiteren habe ich mir tatsächlich noch kein Konzept überlegt sondern bin noch in einem Stadium wo ich meine Gedanken und Ideen zu Papier bringe. Das dazu weit mehr gehört ist mir klar. War auch bloß ein schnell Schuß. Danke Aggi |
#3 02.09.2008 21:51 Uhr
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Hi,
Natürlich braucht man die technischen Eckdaten um z.B. Zykluszeiten zu bestimmen; das ist Voraussetzung, um Stück/Zeiteinheit oder vergleichbare Werte für die zu vergleichenden Anlagen bereitzustellen. Normalerweise ist sowas aber verfügbar? Natürlich kann die Sache auch ganz anders aussehen: es kann rein strategisch argumentiert werden, wenn ein Ersatz ohnehin unumgänglich ist. Beispielsweise muß ich ein Auto fahren, auch wenn das oft keinen Spaß macht – also stellt sich der Vergleich mit dem Fahhrad nicht. Wenn Du aber einen kOstenvergleich (oder eine andere Rechnung) machen willst (oder sollst), brauchst Du natürlich die entsprechenden zahlenmäßigen Daten. |
#4 03.09.2008 00:20 Uhr
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Hallo Aggi
Also ich würde folgendermaßen vorgehen: Zu fertigendes Teil pro Stück von diversen Fremdfertigern anbieten lassen. Dann überprüfen, ob dieser Preis bei Eigenfertigung günstiger ist. Da die alte Maschine, da ja 10 Jahre alt, bereits abgeschrieben ist verringert sich ja dementsprechend der Fixkostenanteil. Dann hast Du noch deine variablen Kosten. Z.B. Instandhaltungskosten Lohnkosten Materialkosten usw. Somit kannst Du ja ausrechenen, was das Teil bei Eigenfertigung kosten würde. Nebenbei würde ich noch überprüfen, wie es sich verhält bei einer Ersatzbeschaffung, die eventueller viel schneller das Teil fertigen könnte. Verringerte Laufzeiten Geringere Lohnkosten Niederige Instandhaltungskosten Geringerer Stromverbrauch Kleinere Platzverhältnisse usw. Somit kannst Du 3 Möglichkeiten - Fremdfertigung - Fertigung auf Altanlage - Fertigung mit Ersatzbeschaffung vergleichen. Im Anschluss noch eine Nutzwertanalyse mit den Kriterien z.B.: Reaktionsschnelligkeit Now-how Verlust Abhängigkeit usw. anfügen, und somit hast Du genügend Potential um deine PA zu fertigen. Harry bitte wiederspreche, wenn dies nicht so ist. War nur kurz auf die Schnelle. Aber ich hoffe die Richtung stimmt. Gruß IRONMAN |
#5 03.09.2008 07:59 Uhr
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Moin Iron,
Dieser Satz zeigt, daß Du die bilanzielle AfA und die kalk. Abschreibung nicht auseinanderhalten kannst. Es vermindert sich nur der Abschreibungsaufwand, aber der hat in einer solchen Rechnung nichts zu suchen. Die kalk. Abschreibung dient der Refinanzierung. Diese reduziert sich nur, wenn die Refinanzierung bereits erzielt wurde; ob das der Fall ist, hat u.U. nichts mit dem Alter der Maschine zu tun - wenn z.B. bisher keine kalk. Abschreibung erfaßt wurde. Außerdem vermisse ich bei Dir die Zinskosten. Bedenke, daß diese nichts mit der Finanzierung zu tun haben - wieder das Problem mit Aufwad/Kosten!
Das ist, was ich oben mit dem Auto/Fahrrad-Bsp gemeint habe: rechnet man die Stückkosten aus, so ist dieser Unterschied bereits berücksichtigt. |
#6 03.09.2008 09:01 Uhr
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Hallo Harry
Ich meinte naturlich die kalk.Afa, die ja vom Wiederbeschaffungswert der Anlage berechnet wird. selbstverständlich kommen da auch die kalk. Zinsen hinzu. Normale Maschinenstundensatzrechnung eben. Ich gebe zu bei der anderen Aussage mit der abgeschriebenen Altanlage habe ich an einen Kostenvergleich mit der ev. Ersatzbeschaffung gedacht. Sorry ! Gruß IRON |
#7 08.09.2008 12:37 Uhr
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Hi
Ich noch einmal. Da meine "alte" Maschine älter als 10 Jahre ist , wie ist das mit der kalk. Afa und Zinsen ?? Zu der Zeit haben wir noch in DM bezahlt ( ich weiß das kann man umrechnen) aber welches Zahlen werk nimmt man heute für den Vergleich ?? Die kalkulatorische Afa dient der Finanzierung und die ist nicht eingetreten ( ND der Maschine 10 Jahre) Der WBW der Maschine ist nach der langen ND eher gegen Null ( es gab mal Verhandlungen die Maschine zu "verschenken" wollte aber keiner haben, ist zu speziel). Welche Wert soll man jetzt für einen Vergleich ansetzen und wo bleibt die kalk Zinsen in so einem Fall ? Die kalk ergeben sich ja auch aus den AK + RW *i / 2 hier tut sich das selbe Problem auf . Danke Aggi |
#8 08.09.2008 12:44 Uhr
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Hi,
Das ist für die Kosten zunächst nicht relevant: die kalk. Abschreibung basiert auf dem Prinzip der Unternehmensfortführung. Solange Du also das Unternehmen fortführen willst, entsteht eine kalk. Abschreibung – auch dann, wenn Du die Mittel dann nicht tatsächlich für diesen zweck einsetzt, denn die Bewertung für den Kunden hat nichts damit zu tun, wie der unternehmer letztendlich handelt.
Nein, ganz und gar nicht. Es gibt keinen WBW = 0, denn Du mußt, willst Du das Unternehmen fortführen, eine Maschine, die marktfähige Leistungen erstellt ersetzen. Diese ist nicht unbedingt mit der alten Anlage identisch (technischer Fortschritt!). Es entsteht also, wenn überhaupt Fortführung geplant ist, immer ein WBW.
Nein, dieses Problem gibt es nicht. AK und SW sind doch feststellbar, oder? Der SW kann null sein, AK udn WBW sind immer > 0. Um es kurz zu sagen: es kann sein, daß Du keine Aufwendungen mehr hast (keine Schuldzinsen, keine steuerliche AfA), aber das bedeutet keinesfalls, daß Du keine Kosten mehr hast. Diese beiden Dinge immer sorgfältig trennen! |
#9 08.09.2008 13:09 Uhr
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Hi
OK das habe ich verstanden bei der Formel allerdings. AK*aufzinsungsfactor= WBW / ND stellt sich mir die Frage , die ND ist ja bereits überschritten kann ich , sollte ich Jahre bis heute plus 1 JAhr nehmen , oder länger ??
Ist ja selbst erklärend , das mann einen WBW haben muß , habe wohl an den RW gedacht.
Der Ak ist sicherlich feststellbar , mit SW meinst du den Restwert?! Kalk Zinsen werden doch immer mit Ak/2 xi gerechnet der Zinssatz ist der heute aktuelle , oder ?? Danke Aggi |
#10 08.09.2008 13:13 Uhr
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Hi,
Nein, WBW = AK * (1+i)^n, wobei i der Zins ist, z.B. der marktspezifische Inflationswert, und n die Nutzungsdauer. Erst dann gilt K.Abschr = (WBW - SW) / n. Nutzungsdauer ist hierbei die tatsächliche (nicht die vm Hersteller genannte und schon gar nicht die steuerliche ND).
Ja. SW = Schrottwert.
Nein, K.Zins = (AK + SW) / 2 * Rmin. Warum wird der SW dabei immer vergessen? Muß der sich etwa nicht mit verzinsen?? |
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