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Rolle rückwärts bei Prüfungshilfsmitteln

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Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 19
Hallo Gemiende,
mache seit April 2008 den TBW "nebenbei". Gehöre zu der Spezies, die die erlaubte Literatur zur Gewissensberuhigung mit zur Prüfung nehmen wird (wollte). Verstehe ich aber nun folgendes Zitat aus den BWL-Boten vom 04. Juli 2008 richtig:

"Eine solche Neuordnung ist also ausschließlich auf Kammerebene ohne begleitenden Rechtsakt möglich."

Das heißt jede Kammer kann für sich entscheiden ob klassische oder moderne Prüfung?? IHK XXX prüft neu und IHK YYY prüft alt??
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

es heißt zunächst, daß keine Änderung der zugrundeliegenden Rechtsverordnungen notwendig wird. Die Kammern können es also selbst entscheiden (und es scheint, sie haben es schon entschieden). Es ist aber eher wahrscheinlich, daß das im Gleichschritt geschieht und nicht in jeder Kammer anders, denn die Prüfungen werden ja bundeseinheitlich gemacht - und müssen auch entsprechend der jeweiligen erlaubten Hilfsmittel kalibriert werden. Das Horrorszenario einer in jedem Kammerstandort unterschiedlichen Prüfung ist also nicht unbedingt zu erwarten.


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