Ich werde meine schriftliche Prüfung einsehen und die Fragen sowie meine antworten hier posten, ich benötige einen Rechtsexperten (für das Fach Rechtliche Rahmenbedingungen) der mir sagen kann ob meine Antworten richtig oder falsch sind sowie eine faire Punkteverteilung gibt.
Ich beabsichtige gegen die IHK gerichtlich vor zu gehen, ich werde aber meine Prüfung UNTER VORBEHALT nochmal neu schreiben, so wenn ich diese bestehe nehme ich meine Klage zurück wenn nicht gehe ich bis zum letzten enn wenn cih nochmal in recht durchfalle wars das, komplett neu schreiben, alles.....
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Benöige Rechtsexperte
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#1 31.07.2008 23:00 Uhr
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#2 01.08.2008 10:28 Uhr
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Kannst du mir das noch mal in Ruhe erklären? Rechtsbeistand gibt es bei einem Rechtsanwalt deiner Wahl. (Ob dieser aber fachlich deine Prüfungesergebnisse bewerten kann, steht auf einem anderen Blatt) Aber lass uns an deinem Fortschritten und Erkenntnissen teilhaben, ich bin sehr interessiert. |
#3 01.08.2008 11:02 Uhr
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... , ich werde aber meine Prüfung UNTER VORBEHALT nochmal neu schreiben, so wenn ich diese bestehe nehme ich meine Klage zurück wenn nicht gehe ich bis zum letzten denn wenn ich nochmal in recht durchfalle wars das, komplett neu schreiben, alles.....
Heisst: Ich reiche Klage beim VG ein. Werde aber wenn bis zum neuen Prüfungstermin keine Enstcheidung vorliegt dei Prüfung nochmal schreiben, unter Vorbehalt, sollte ich diese dann bestehen wäre ich bereit dei Klage zurück zu nehmen,w enn nicht mache ich mit dem Klageweg und der vorherigen Prüfung weiter. |
#4 01.08.2008 13:47 Uhr
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Hallo Schimmel
wenn du eine Rechtsberatung wünschst, dann ist dazu laut geltenden Gesetzen nur ein Rechtsanwalt befugt, solltest du jedoch bezüglich deiner Antworten eine Meinung haben wollen, so kann die jeder abgeben. Das ist der entscheidende, wenn auch nur kleine, Unterschied... Bezüglich der Einsichtnahme kann ich aufgrund eigener Erfahrung sagen, dass diese sehr begrenzt möglich ist. Kopien sind nicht zulässig. Exakte Abschriften ebensowenig... Versuch also mit Abkürzungen zu arbeiten... Bezüglich der Aussichten in einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht habe ich mich auch bereits informiert. Dazu benötigst du dann einen Gutachter, der von dir im Voraus zu bezahlen ist. Dieser bewertet dann deine Klausur und mit Glück weicht dann diese Note für dich positiv von der Bewertung durch die zwei IHK Prüfer ab. Möglicherweise wird die IHK dann ein Gegengutachten erstellen lassen. Der Ausgang eines solchen Prozesses ist höchst ungewiss. Aus einer gut informierten Quelle ist ein solcher Prozess schon seit mehreren Jahren an einer mir bekannten IHK im Gange und steht noch längst nicht vor dem Abschluss. Aus diesem Grunde und weil das Prozessrisiko in Verbindung mit den hohen vorab zu leistenden Kosten unverhältnissmässig hoch erscheint, habe ich mich für eine erneute Prüfung ohne den Rechtsweg entschieden. Die Kosten einer zweiten Prüfung, sprich die Wiederholungsprüfungsgebühren, betragen bei einer Teilprüfung meist nur 50% der Erstgebühren. Von daher ist das gewiss der günstigere Weg. Wenn du jedoch Einspruch gegen die Prüfungsergebnisse erheben möchtest, so schau zu dass du die Fristen ausschöpfst und auch die Einreichung einer Klage erst einmal formell machst und die Klagebegründung nachreichst, das könnte eventuell einiges an Geld sparen und dir Zeit bis zur nächsten prüfung ermöglichen. Was du letztlich machst ist ja deine eigene Entscheidung. Meine Rechtschutzversicherung hat mich dabei damals für mich kostenfrei unterstützt. Wenn du diese Möglichkeit haben solltest, dann nutze sie... Viel Erfolg und wenn noch Fragen sind, zöger nicht mich zu fragen, habe ja bereits ein wenig Erfahrung auf diesem Gebiet... |
#5 01.08.2008 14:28 Uhr
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OK, keine Rechtsberatung, ich brauche jemanden der mir sagen kann ob die Punkteverteilung fair ist und in wie weit meine Antworten falsch bzw. richtig sind.
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#6 01.08.2008 15:13 Uhr
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Dazu bin ich dann auch sehr gerne bereit...
Es wird aber schwierig werden, wie bereits gesagt, da du keine Kopien machen darfst und nur Notizen, also keine kompletten Abschriften erlaubt sind... Wie es auch immer sein wird, bin in jedem Falle bereit zu helfen. |
#7 01.08.2008 16:51 Uhr
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Danke, ich werde alles so weit möglich wortgenau abschreiben, dies ist laut Aussage der IHK erlaubt.
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#8 18.08.2008 23:05 Uhr
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hey
wie ist es denn jetzt um die Einsichtnahme bestellt? Hat sie schon stattgefunden? Was kam dabei rum? Bin gern bereit zu helfen. |
#9 19.08.2008 16:22 Uhr
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Habe Einsicht genommen und bin gerade dabei aus zu werten, wenn dann Hilfe benötigt wird sage ich bescheid.
Eine Frage, weißt Du ob die Lehrer die ja auch Prüfer sind für die Unterrichtsstunden der IHK Kurse die Sie unterrichten bezahlt werden? |
#10 19.08.2008 17:25 Uhr
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Im Regelfalle bekommen Dozenten für von Ihnen gehaltene Unterrichtseinheiten auch eine Vergütung.
Somit werden auch IHK Prüfer, die einen Kurs der IHK geben eine Vergütung erhalten. |
#11 19.08.2008 17:37 Uhr
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Hi,
daß Dozenten Geld erhalten, versteht sich von selbst :-) Es gibt aber keine einheitlichen Vergütungssätze. Dies ist eine individuelle Verhandlungssache. Insgesamt bringt das Unterrichten aber den Dozenten nicht gerade in Gefahr, reich zu werden... Die Prüfertätigkeit ist ein Ehrenamt. Auch hierfür wird Geld gezahlt, aber sehr wenig: beispielsweise für Sitzungen oder mündliche Prüfungen hier ganze 4 Euro/Std. Hierzu vgl. auch http://www.bwl-bote.de/20070516.htm. Dies ist einer der Gründe, warum manche Kammern Schwierigkeiten haben, gute Prüfer zu finden... |
#12 22.08.2008 19:04 Uhr
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Also ich mache es kurz und will keine langen Romane Schreiben. Ist die Punktevergabe fair oder nicht? Alle Frage, § genannt (siehe unten) sowie kurz kommentiert.
14 Jähriger und sein Vater wollen in ein Geschäft und Schuhe kaufen, am Eingang fällt der Junge und beschmutzt seine Jeans. Er entscheidet sich nun im Geschäft im bei sein seines Vaters für ein paar Schuhe und kauft und bezahlt diese. Nach 3 Wochen lösst sich die Sohle. FRAGEN: a. Kaufvertrag zustande gekommen? Antwort: Kaufvertrag ja § 145/147/433/106/110 BGB Habe ich dann Kurz kommentiert Von 6 Punkten 4 erhalten (Kommentar des Prüfers IN GANZEN SÄTZEN FORMULIEREN) b. Hat der Junge einen Anspruch wegen der verdreckten Jeans? Antwort: Ja, § 823 BGB kurz kommentiert. Von 7 Punkten 2 erhalten (Kommentar des Prüfers CIC) c. Geschäft sagt Junge hat keinen Anspruch wegen der Sohle, welche Ansprüche hat der Junge? Antwort: 434/437/439/440/441 BGB 3 Prodhftg, Kommentiert das ein Mangel vorliegt und der Junge Recht auf Nachbesserung hat bzw später sogar Umwandlung. In den ersten 6 Monaten wird angenommen das der Mangel schon bei Abschluss des Vertrages vorgelegen hat. Von 6 Punkten 3 erhalten. d. Welche Ansprüche hat das Geschäft gegenüber dem Hersteller wenn er den Schuh dem Jungen umgetauscht hat? Antwort: 3 ProdHftg, 476 BGB 434/437/439 Von 6 Punkten 1 Punkt erhalten Frage: Ein Unternehmen sucht eine Mitarbeiterin, der chef hat nun eine Person gefunden die er einstellen will, wie hat er den Betriebsrat zu beteiligen? Antwort: Betrvg 95/90/80/81 Von 5 Punkten 0 Punkte erhalten, Kommentar des Prüfers § 99 Frage: Der Betriebsrat sagt Nein eine Einstellung soll nicht erfolgen. Kann sich der chef über diese Entscheidung hinweg setzen und trotzdem einstellen? Antwort: BetrVg 76/87/95 kann sich nicht über die entscheidung hinwegsetzen (mitspracherecht) Kommentar des Prüfers FALSCH, von 5 Punkten 0 Punkte erhalten. Frage: Nach 1 Jahr im Unternehmen will der AG nun der Dame kündigen, informiert den Betriebsrat, dieser gibt die Zustimmung. Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäss beteiligt? Antwort: BetrVg 82/85, Betriebsrat wurde nicht ordnungsgemäss informiert, Arbeitnehmer kann sich über die Kündigung nach § 85 beschweren. Kommentar des Prüfers § 102, von 10 Punkten 2 erhalten. Neue Medien AG verteilt auf einer Messe Werbung auf der eine Computertastatur abgebildet ist und das Kommentar TELEFONIEREN ZUM NULLTARIF. . Um den Service zu nutzen muß der Kunde aber ein DSL Anschluss genau mit dem Unternehmen Neue Medien abschliessen der Geld kostet. Konkurrenz PPP sagt Verbraucher hat Eindruck das man kostenlos telefonieren kann. Frage: Welche Rechtsmittel kann PPP Nehmen? Antwort: UWG 3/4/5/8, Unterlassung anch § 8, Beseitigung nach § 4, Unlauterer Wettbewerb. Von 5 Punkten 2 erhalten Frage: Verstösst die Anzeige gegen UWG? Was spricht dafür/dagegen? Antwort: 4/5 UWG, verstoss nach 4 und Irreführung nach 5. Von 15 Punkten 4 erhalten Fuchs, Gänsle, Huhn sind Gesellschafter einer OHG. Es liegt ein Gesellschaftsvertrag vor der besagt das Vertretungs und Gesellschaftsführung nur von 2 Gesellschaftern gemacht werden können. Frage: Fuchs bietet an seine Werkshalle an Gänsle und Huhn zu verpachten, sie verhandeln und sind sich einig. Wure ein Pachtvertrag wirksam geschlossen? Antwort: 581 BGB, 115/116 HGB Von 10 Punkten 3 erhalten, Kommentar des Prüfers § 125 HGB Frage: nach Abschluss des Vertrages stirbt Huh, laut Gesellschaftsvertrag Fortsetzung mit Erbe. Erbe will aber mit alten Verbindlichkeiten nichts zu tun haben und maximal mit dem Gesellschaftsvermögen haften und nicht mit seinem (beträchtlichen) eigenem. Frage: Wie ist die Haftungsrechtliche Situation? Antwort: 27 HGB>>>Haftung der Erben, nicht wenn 3 Monate nach Erbe Betrieb eingestellt wird. 24 HGB>>>Einwilligung der gesellschafter, 25 HGB>>>erbe haftet wenn Unternehmen weiter geführt wird. 139 HGB 3 Punkte bekommen. |
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