Hallo. vielen Dank für Ihre Antwort!
müssen denn wirklcih beide Umsatzsteuernummers angeben werden?
Ich habe mal gelesen, dass nur die des verkäufers angegeben muss.
Betreffend der Lieferschein-und rechnungsnummers bevorzuge ich wohl die simplere Methode.
Aber trotzdem überschneiden sich dann ja die Nummern, wenn ich immer einen dazuzähle.
Könnte man auch ein Kürzel eventuell davorsetzen?
Was könnte man da nehmen?
Vielen Dank noch einmal!
Forum
Hallo Herr Zingel!
Gesperrt
Seite: 1
Autor | Beitrag |
---|---|
#1 17.07.2008 22:00 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 105
|
|
#2 17.07.2008 22:04 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
|
Hi,
bei Rechnungen im Intrahandel, also solchen in andere EU-Staaten, müssen die UStID-Nummer des Rechnungsstellers und des Rechnungsempfängers angegeben werden (meinst Du das?). Das ist aber kein Problem, denn die eigene UStID-Nummer schreibst Du einfach immer auf die Rechnung (meine findest Du z.B. auch im Impressum dieser Webseite), und der Besteller muß seine bei der Bestellung nennen. Die nimmst Du dann in den Kundendatensatz auf, und das Programm druckt die mit in die Rechnung, fertig. Abkürzungen sind erlaubt, wenn die im Einzelfall eindeutig sind. Was meinst Du mit Rechnungs- und Lieferscheinnummern? Ich verstehe das Problem nicht... die Verwendugn der gleichen Nummer für Lieferschein und Rechnung ist kein Problem. Über Lieferscheinnummern gibt es keine gesetzliuchen Vorschriften im UStG, nur über Rechnungsnummern. |
#3 17.07.2008 22:16 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 105
|
Der Verkäufer kommt aus DE und liefert Ware in die EU, Bsp Italien.
Müssen auch hier beide UStID-Nummer angegeben werden? Meinen Sie das mit Intrahandel in andere EU-Staaten? |
#4 17.07.2008 22:18 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
|
Hi,
Natürlich!
Ja. National = in D. Intrahandel = in EU. International = über EU-AUßengrenze hinaus. |
#5 17.07.2008 22:22 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 105
|
Super vielen Dank die Erklärung!
Kennen Sie eventuell auch einen Gesetzestext, wo ich das Thema vertiefen könnte? Das wäre ganz toll. Dann kann ich was für meine Klasse vorbereiten! Wäre wirklich sehr nett! |
#6 17.07.2008 22:26 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
|
Hi,
hierzu gibt es wenig Gesetzestexte, weil das meiste im Intra-Bereich auf EU-Verordnungen beruht. Diese wirken direkt, d.h. am deutschen Gesetzgeber vorbei. Zum Ausstellen von Rechnungen durch Deutsche Steuerpflichtige, vgl. den oben verlinkten Botenartikel und die §§ 14 bis 14a UStG. |
#7 17.07.2008 22:27 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 105
|
Sie sind ein Schatz!
Tausend Dank! |
#8 17.07.2008 22:37 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 105
|
Hallo nochmal,
ich habe soeben Ihren BWL-Boten gelesen. In diesem steht aber, dass lediglich der rechnungssteller seine Ust-ID angeben muss. Ich werde aber noch weiteren Quellen googeln. |
#9 17.07.2008 23:11 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
|
In http://www.bwl-bote.de/20070112.htm steht ja auch nur die Liste aus §14 UStG... bitte mal den ganzen Gesetzeswortlaut lesen! :-)
|
Gesperrt
Seite: 1
Parse-Zeit: 0.0445 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.17 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9