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Frage kalk. Abschreibungen Entscheidungsgrundlage

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Hallo liebes Forum:-)

Ich bin in der Vorbereitung für die Projektarbeit und habe so als Thema eine Entscheidungsgrundlage angedacht.
Kurzer Sachverhalt:
Im Zuge einer Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestion soll überlegt werden, eine neue Maschine zu kaufen, die mehr produzieren kann, um Zusatzaufträge anzunehmen.
Der Anschaffungswert der alten Maschine ist : 4.200.000 Euro

Die Anschaffungskosten für die neuen Maschine sind :Maschine A 2.900.000 und Maschine B 3.200.000 Euro (2 Anbieter zur Auswahl, aus denen das günstigere Angebot ausgewählt werden soll).

Ich bin mir jetzt etwas unsicher bei den kalkulatorischen Abschreibungen.
Wir haben im Unterricht bei den kalkulatorischen Abschreibungen immer die Anschaffungskosten genommen, muss man normalerweise nicht den Wiederbeschaffungswert nehmen?
Und wenn ja, welchen Wert muss ich dann für die alte Maschine ansetzen, die 2,9Mio Euro oder 3,2Mio Euro?
Ich wollte nämlich eine Aufstellung der IST-KOSTEN-Situation 2007 machen und dort die variablen und fixen Kosten aufführen.
Nun komme ich etwas ins Schwimmen, da ich dort in 2007 die kalk. Zinsen und Abschreibungen aufgeführt habe.
Würde mich seh freuen, wenn mir jemand helfen kann:-)
Hilfe:-)
Viele Grüsse
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Registriert: Jul 2006
Beiträge: 36
Hallo Harry,
danke für die schnelle Rückinfo, da habe ich ja auch geschaut auf dem Dokument:-)
Welchen Wert lege ich denn zugrunde, wenn ich für 2007 die Istkosten auflisten möchte bzw. die kalk. Abschreibungen und jetzt für 2008 2 neue Investionsalternativen zur Auswahl habe, den höheren oder niedrigeren Wert der Maschinen, die zur Auswahl stehen? (Maschine A mit 2,9 Mio oder B mit 3,2Mio)
Oder kann ich da in 2007 einen geschätzen Wert nehmen, den ich schon vorher festgelegt habe als Wiederbeschaffungskosten?
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Hi,

Wenn Du noch nicht weißt, wie wiederbeschafft werden soll, also für eine bevorstehende Wiederbeschaffung mehrere Alternativen zu vergleichen sind, dann hättest Du strenggenommen mehrere Ergebnisse (für jede Wiederbeschaffungsalternative eine). Praktisch wäre zu empfehlen, die Investitionsentscheidung vor der Kostenrechnng zu machen. Geht das nicht, so kann nur geschätzt werden; das ist aber ohnehin der Regelfall. Eine mögliche (verbreitete) Schätzung ist WBW = AK * (1+Inflation) ^n. Setzt aber stabile Märkte voraus, d.h. die Anlage wir nur teurer aber nicht wertvoller.
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supi danke für die Tipps:-)
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Beiträge: 308
Du kannst zur "Berechnung" des Wiederbeschaffungswertes auch die Methode mit dem Preisindex nehmen.

PI im Jahr der Wiederbeschaffung / PI im Jahr der Anschaffung x AHK



Sind in meinen Augen alles sehr theoretische Ansätze, da wie gesagt nur die Inflation bereinigt wird. Es wird unterstellt das man die gleiche Maschine in ein paar Jahren wieder bekommen kann, und das zum (inflationsbereinigten) EK. Technische Änderungen / Neuerungen oder Preisverfall werden nicht berücksichtigt.
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Hi,

ja, genau, das ist ziemlich theoretisch und setzt stabile Verhältnisse voraus. In einem meiner Bücher habe ich das Beispiel von dem Commodore 8032 / 8050 Gerät, das einst bei 10.000 DM gekostet hat – aber 1983 der einzige einigermaßen brauchbare Computer war. Heute kostet ein Highend-Rechner um die 5.000 Euro, d.h. die Preise sind im Grunde konstant. Technischer Fortschritt und Preisverfall eines bestimmten Gerätes heben einander mehr oder weniger auf. Mehr als eine strategische Schätzung dürfte also kaum drin sein. Wirklich exakte Methoden der WBW-Rechnung gibt es nicht.
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Nehme an das du die Anschaffungsauszahlungen meinst,oder geht es um die Kosten der Anschffung im Sinne von Transport usw.?
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Registriert: Jul 2006
Beiträge: 36
Es ging um die Anschaffungskosten inkl. Transport, Aufstellung, Installation usw.
Ich arbeite bei einem Mobilfunkdienstleister und habe den Wiederbeschaffungswert etwas niedriger angesetzt und davon die kalk. Abschreibung genommen. Brauche das für die statische Gewinnvergleichsrechnung.
Es werden also keine materiellen Gegenstände produziert, sondern Telefonminuten eingekauft.Dank Harry hab ich erkannt, dass viele variablen Kosten in Wirklichkeit fixe Kosten sind bei Dienstleistern.

Eine Frage hätte ich noch: Die Server müssen ja Tag und Nacht laufen für die Telefonverbindungen, ob jetzt der Traffic über die Server laufen oder nicht, die PCs brauchen ja Strom, nur wenn die Rechner eingeschaltet sind, funktioniert der Telefonverkehr. Daher habe ich die Stromkosten jetzt bei den fixen Kosten mit reingepackt.
Zu bestimmten Zeiten (Feierabend, Wochenende, Feiertage usw), wo viel Traffic ist, werden aber noch PCs dazugeschaltet, die Anlage erkennt also bei hohem Traffic, dass sie die Rechner dazuschalten muss.
Wäre es dann falsch, wenn ich zum Beispiel 3/4 in die fixen Kosten packe und 1/4 in die variablen Kosten? Denn bei hohem Traffic, sprich hoher Telefonverkehr wären die Stromkosten ja abhängig von dem hohen Aufkommen, was dann die Folge hat, dass PCs dazugeschaltet oder in der Nacht bei wenig Telefonverkehr dann abgeschaltet werden.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Ich arbeite bei einem Mobilfunkdienstleister und habe den Wiederbeschaffungswert etwas niedriger angesetzt und davon die kalk. Abschreibung genommen.


OK, das könnte in diesem Fall richtig sein.

Zitat
Die Server müssen ja Tag und Nacht laufen für die Telefonverbindungen, ob jetzt der Traffic über die Server laufen oder nicht, die PCs brauchen ja Strom, nur wenn die Rechner eingeschaltet sind, funktioniert der Telefonverkehr. Daher habe ich die Stromkosten jetzt bei den fixen Kosten mit reingepackt.


Genau. In diesem Fall scheint das richtig zu sein. Alle die wissen wollen, weshalb, schauen bitte morgen in den BWL-Boten, und dann erneut am 20. Da kommt was zu dem Thema auf Euch zu :-)

Zitat
Zu bestimmten Zeiten (Feierabend, Wochenende, Feiertage usw), wo viel Traffic ist, werden aber noch PCs dazugeschaltet, die Anlage erkennt also bei hohem Traffic, dass sie die Rechner dazuschalten muss.
Wäre es dann falsch, wenn ich zum Beispiel 3/4 in die fixen Kosten packe und 1/4 in die variablen Kosten?


Nein, das sind sprungfixe Kosten. Variabilität heißt, daß pro Ausbringungseinheit eine bestimmte Kostensumme hinzukommt. Das ist hier aber nicht der Fall, d.h. es kommen erst bei Überschreitung einer Leistungsgrenze Kosten hinzu. Die Hinzuschaltung zusätzlicher Anlagen als Antwort auf eine erhöhte Leistungsanforderung des Marktes entspricht also vom Modell her den Rüstkosten. Es wäre daher ok, einen ØWert für den Strom zu nehmen, aber der ist insgesamt immer noch eine Fixkostenart. Das genügt, wenn Du eine Gesamtkostenrechnung oder einen STückkostenvergleich machen willst. Nur in wenigen anderen Fällen (z.B. Make or Buy Entscheidung) kann es richtig sein, hier mit spezielleren Fixkostenmodellen heranzugehen, aber ich habe eher das Gefühl, daß das hier nicht paßt.
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Registriert: Jul 2006
Beiträge: 36
da bin ich voll auf den Leim gegangen, stimmt:-)


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