Ein freundliches HALLO an alle hier!
Mein erster Beitrag und direkt eine fiese Frage, über die ich mit einem Kollegen zu unterschiedlichen Antworten gekommen bin:
Stellen wir uns vor, in einem Berater-Vertrag ist eine Kündigungsfrist von "8 Wochen zum Quartalsende" festgehalten. Heute (16.07.200 erfolgt die Kündigung.
Ab welchem Datum ist der Berater ein "freier Mann"?
Vielen Dank!
Forum
Was bedeutet diese Kündigungsfrist???
Gesperrt
Seite: 1
Autor | Beitrag |
---|---|
#1 16.07.2008 08:28 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 4
|
|
#2 16.07.2008 08:44 Uhr
|
|
Gast |
Hallo,
das nächste Quartal endet am 30. 9. 08; von da an 8 Wochen rückwärts rechnen; wenn heute gekündigt wird, reicht es also noch aus. Bei einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Quartalsende hätte der AN noch Zeit bis 5. 8. zu kündigen (ich hoffe, der schnelle Blick auf den Kalender war jetzt richtig) Gruß Wombat |
#3 16.07.2008 10:14 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 4
|
Hi Wombat,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort! - Ich teile Deine Auffassung voll und ganz. Mein Kollege meint allerdings, dass die diese Klausel bedeutet, dass AB dem Quartalsende noch eine Frist von 8 Wochen gelte, bis man vom Vertrag entbunden ist. Das würde dann bedeuten, dass wenn die Kündigung heute ausgesprochen werden würde und sie somit dem 3. Quartal zuzuordnen wäre, man erst ab Anfang Dezember / Ende November entbunden wäre. Könnte da etwas dran sein? Viele Grüße |
#4 16.07.2008 15:09 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 142
Ort: Bayern
|
Hallo,
Wombat hat recht. Ist so und gibts nix zu diskutieren. Kollege hat unrecht. Der letztmögliche Kündigungstermin ist der 31.07 zum 30.09, in der Zeit vom 01.08 - bis zum 31.10 kann man zum 31.12. kündigen ... Hoppla hab gerade gelesen dass es 8 Wochen und nicht 2 Monate heisst...dann muss man natürlich Taggenau rechnen aber das Prinzip bleibt gleich. Gruss Yogi |
#5 16.07.2008 15:25 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 4
|
Hallo Yogi,
besten Dank auch Dir! Ich denke, so viele Leute können sich nicht irren und ich war gestern, als ich es hörte auch SCHWER verwundert. Viele Grüße |
#6 16.07.2008 16:09 Uhr
|
|
Gast |
Hallo nochmal - Dein Kollege hat dann wohl eine neue Kündigungsmodalität erfunden, wenn er AB dem Quartalsende noch 8 Wochen Zeit einkalkuliert Das Wort "ZUM" in der Formulierung "Zum Quartalsende" sollte ihn eigentlich auf den arbeitsrechtlich richtigen Weg zurück holen @Yogi: Stimmt bei kalendertaggenauer Rechnung dann meine Annahme, also der 5. August? Bei solchen Themen bin ich auch immer etwas verunsichert, weiß auch nich warum ... Grüße, Wombat |
#7 16.07.2008 16:31 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 4
|
Recht habt Ihr! - Hab auch noch einen guten Freund gefragt, der im HR Bereich arbeitet und der hat es nach Rücksprache mit seinen Kollegen auch noch einmal bestätigt.
Man lernt nie aus, oder?! |
Gesperrt
Seite: 1
Parse-Zeit: 0.0459 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.86 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9