Forum

Mündliche Prüfung nicht bestanden

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 12
Hallo Kolleginnen und Kollegen der Betriebswirtschaft. Ich mußte in VWL zu meiner letzten Prüfung antreten und das Auch noch Mündlich da man mich nur ganz knapp durchfallen hat lassen und da es meine letzte Chance war Die Gesamte Prüfung zu bestehen. Frage ich mich jetzt ist VWL so wichtig in der Betriebswirtschaft Das man alle anderen Prüfungen vom 1. u. 2. Teil einfach nicht wahrnimmt. Was bringt es Gegen Diesem Ergebniss Wiederspruch einzulegen oder Gar vor Gericht zu ziehen denn in meinen Augen misbraucht die IHK ihre Monopolstellung als Prüfende Stelle.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

[url]...da man mich nur ganz knapp durchfallen hat lassen...[/url]

Das ist nicht nett. Hier gibt es eine Art informelle Regel, daß jemand entweder überzeugend durchrasselt oder gerade mal so besteht ("vier gewinnt"), aber niemand knapp durchfällt.

Zitat
Frage ich mich jetzt ist VWL so wichtig in der Betriebswirtschaft Das man alle anderen Prüfungen vom 1. u. 2. Teil einfach nicht wahrnimmt.


Nein, es ist der unwichtigste Teil der ganzen Übung. Der Rest der Prüfung ist aber bei der Beurteilung eines Ergebnisses nicht relevant. Es wird immer nur geschaut, was gerade in der vorliegenden Prüfung geleistet wurde. Zwar wissen die Prüfer i.d.R. die anderen Ergebnisse (was nicht unbedingt gut es, denn es kann wie ein Vorurteil wirken – so nach dem Motto "der kann es ja doch nicht"), aber es sollte jedenfalls nie eine Beurteilung mehrerer Ergebnisse zugleich stattfinden.

Zitat
Was bringt es Gegen Diesem Ergebniss Wiederspruch einzulegen oder Gar vor Gericht zu ziehen denn in meinen Augen misbraucht die IHK ihre Monopolstellung als Prüfende Stelle.


Wenn Du diesen Weg gehen willst, ist der Einspruch die erste Adresse udn erst dann das Verwaltungsgericht. Generell ist der Einspruch gegen mündliche Ergebnisse schwieriger als der gegen schriftliche Prüfungsergebnisse, weil es hier keine Beweismittel gibt. Die gefragten Themen werden zwar i.d.R. protokolliert, aber es gibt keine Aufzeichnung des konkreten Gesprächsverlaufes. Auch dagegen, "knapp" durchgefallen zu sein, gibt es mE nach für sich betrachtet keinen sinnvollen Einspruchsgrund. Du solltest aber zunächst mal das Gespräch mit dem Ausschuß suchen und dann sehen, wie Du weiter verfahren willst.


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.048 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.78 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9