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Einspruch gegen das Situationsbezogene Fachgespräch?

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Mitglied
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 4
Hallo Harry,

habe mal ein paar Fragen.
Habe alle 6 Prüfungen VWL, FI, REWE, MA, PERSO, INKO nach der neuen Verordnung auf Anhieb bestanden (keine schlechte Note dabei). Beim Situationsbezogenen Fachgespräch aus dem Bereich ORGA musste ich aus 5 Prüfungsvorschlägen eine ziehen.
Bei öffnen der Fragen stellte ich fest, dass es nur eine Aufgabe ist und zu 100% aus dem Bereich ORGA.
Dies störte mich nicht weiter, da dies ja mein Aufgabengebiet bei meiner jetzigen Stelle in der Firma ist wo ich arbeite.
Da es dann noch um einen Sondermaschinenbau (400 Personen) geht, dachte ich Bingo.
Mann sollte diesen Sondermaschinenbau umstrukturieren damit der Geschäftsführer entlastet wird bzw. die bisherigen Abteilungsleiter mehr mit eingebunden werden.
Ich stellte "unsere" Organisation dar, die zu einem der erfolgreichsten Sondermaschinenbau in Deutschland gehört. Diese Organisation die ich vorstellte, steht so nicht in einem IHK Script...
Das Präsentieren vor Personen stellte sich für mich nicht als Problem dar, da ich hier bereits große Erfahrung hatte.
Während der Prüfung meinte ein Prüfer das diese Frage schon mehrmals gestellt wurde aber so einen Lösungsansatz noch niemand gehabt hätte.
Zwar machten die Prüfer mich ein wenig nervös, da Sie total verdutzt schauten, was mich aber nicht weiter störte.

Nach der Prüfung musste ich ca. 10 Minuten draußen vor der Tür warten bevor sie mich reinzitierten.

Dann das Ergebnis, durchgefallen!!!!

Sie konnten mir zwar keine plausible Erklärung geben, meinte ich sollte es aber noch einmal machen.
Der eine Bestand sofort darauf das die Prüfungsfrage nicht mitgenommen werden darf, was ich ohnehin nicht vor hatte.

Somit war mir klar das die hauptsächlich aus Rentner bestehende "Prüfungstruppe" damit völlig überfordert war dies zu bewerten.
Sie wollten mir während des Fachgespräches irgendwelche Brücken bauen zu ihren Musterlösungen auf die ich aber überhaupt nicht eingegangen bin. Diese Brücken waren in den angegebenen Fall absolut nicht praxisorientiert !!!
Es war auch nur die eine Frage, weder was aus den Fächern PERSO und INKO geschweige was zum ersten Teil.

Meine Frage nun, wie soll ich weiter vorgehen?
Kann man die Musterlösungen beim Situationsbezogenen Gespräch überhaupt einsehen?
Soll ich dann diese Lösungen beim nächsten mal präsentieren?
Das würde ich beim nächsten mal genau wieder so machen, dazu stehe ich und unsere Firma!!!
Kann man überhaupt Einspruch gegen das Situationsbezogene Fachgespräch erheben?
Es waren 4 Prüfer und das Gespräch wird ja nicht aufgenommen, was eigentlich nicht schlecht gewesen wäre.
Kann man dieses Fachgespräch an einer anderen IHK nach einem halben Jahr wiederholen oder muss man das bei der IHK machen wo man bisher alle schriftlichen Prüfungen geschrieben hat?
Gibt es IHK´s wo Prüfer sitzen, die schon mal in der Industrie tätig waren um solche uneindeutig gestellten Fragen fachgerecht nach dem heutigen Stand der Organisation bewerten zu können?

Danke und Gruß
Mitglied
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 14
Ich sag nur viel Erfolg. Des ist ja echt eine Schweinerei!!
Leider kann ich dir zu deinen Fragen nicht weiter helfen.
Bei uns ist auch die Häfte durch gefallen und das lag sicherlich nicht daran das sie es nicht gekonnt haben. Bei welcher IHK bist du denn?
Mitglied
Registriert: Dec 2007
Beiträge: 103
HI
Zitat
Bei uns ist auch die Häfte durch gefallen und das lag sicherlich nicht daran das sie es nicht gekonnt haben. Bei welcher IHK bist du denn?

Bei welcher IHK bist du ??
Das macht ja nicht gerade Mut ! Habt ihr wenigstens gesagt bekommen woran es gelegen hat ??


Aggi
Mitglied
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 14
IHK Pforzheim.

Net wirklich. Hatte die Frage das des Geschäft 2 DIn Normen zusammen schließen will weil se sich so sehr ähneln. Präsntation lief top bzw es lief so lang bis der eine Prüfer wissen wollte was detailliert in den normen steht...des sind halt Fragen wo man sich echt an Kopf langen muss.Dess weiss nniemand auswendig.
Mein Kollegen hatten se wegen Betriebsrat gefragt was ja auch noch ganz ok war. Dann musste er aber ganz genau sagen in welchem Gesetzt was steht übern BR samt Paragraphen...da sag ich nur gut das wir bei der schriftlichen alles benutzen dürfen...wenn man verlang das wir solche Kleinigkeiten auswendig wissen müssen muss meiner Meinung nach die Prüfung anders aufgebaut sein.
Na ja haben uns shcon genug drüber aufgeregt.
Halt mich aufm Laufenden ob du da was gegen machen kannst
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

kann jetzt erst, war bei einem Auftraggeber...

Zitat
Zwar machten die Prüfer mich ein wenig nervös, da Sie total verdutzt schauten, was mich aber nicht weiter störte.


Hätte es Dich aber, denn das ist ein Zeichen, daß etwas nicht stimmt. Hier stimmt aber auch was nicht:

Zitat
Dann das Ergebnis, durchgefallen!!!!
Sie konnten mir zwar keine plausible Erklärung geben, meinte ich sollte es aber noch einmal machen.


Wenn man schon die auch für Prüfer unangenehme Aufgabe hat, den Daumen nach unten zu halten, dann bereitet man sich genau darauf vor, das zu begründen. Hier wird immer ganz präzise begründet, warum es nicht gewirkt hat – weshalb die Beratung in solchen Fällen meist länger dauert. Diese Situation wundert mich also...

Zitat
Somit war mir klar das die hauptsächlich aus Rentner bestehende "Prüfungstruppe" damit völlig überfordert war dies zu bewerten.


Könnte sein, daß Du recht hast.

Zitat
Meine Frage nun, wie soll ich weiter vorgehen?
Kann man die Musterlösungen beim Situationsbezogenen Gespräch überhaupt einsehen?


Also:
1. eine Begründugn für den Durchfaller verlangen
2. eine Prüfungseinsicht anmelden und die Notizen der Prüfer, das Protokoll und den Lösungsvorschlag einsehen
3. dabei genau notieren (der Fotokopierer oder eine Kamera sind meist tabu)

Und dann weitersehen... ich kann das von hier natürlich nicht inhaltlich werten, aber ich wäre schon wegen eines unbegründeten Durchgefallenseins mißtrauisch.

Zitat
Kann man überhaupt Einspruch gegen das Situationsbezogene Fachgespräch erheben?


Jede Prüfungsbewertung ist eine Einzelfallentscheidung mit Außenwirkung, also ein Verwaltungsakt. Und gegen jeden VA gibt es das Rechtsmittel des vorgerichtlichen Einspruches. Aber immer erstmal möglichst viele Infos zum Fall sammeln, die brauchst Du ja, um den Einspruch zu begründen.
Mitglied
Registriert: Dec 2007
Beiträge: 103
Harry
was sagt der Fachmann zu der von k-addi geschrieben vorgehensweise ?? Das hört sich echt übel an.
Zitat
ann musste er aber ganz genau sagen in welchem Gesetzt was steht übern BR samt Paragraphen

Ich möchte wetten das kann nicht mal ein Anwalt aus dem Bauch heraus sagen.

Ist das alles Schikane von der IHK oder gibt es ein Muster ?


Aggi
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Präsntation lief top bzw es lief so lang bis der eine Prüfer wissen wollte was detailliert in den normen steht...des sind halt Fragen wo man sich echt an Kopf langen muss.Dess weiss nniemand auswendig.


Grundsätzlich ist es schwer, dazu von hier aus was zu sagen, denn ich war ja nicht dabei. Wenn ein Prüfer wissen will, was für Themen in der Norm stehen, ist das möglicherweise kein Problem. Nach den Kapitelüberschriften der DIN ISO 9000 ist ja schon öfters gefragt worden. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wenn weiters ins Detail gefragt wird, wäre das mE nach wenigstens unfair, denn es widerspricht dem SInn einer mündlichen Prüfung: in der Tat muß das ja keiner wissen, denn man kann es ja nachschlagen. In mdl Prüfungen sollte eher nach Grundkonzepten, Zusammenhängen usw gefragt werden.

Zitat
Mein Kollegen hatten se wegen Betriebsrat gefragt was ja auch noch ganz ok war. Dann musste er aber ganz genau sagen in welchem Gesetzt was steht übern BR samt Paragraphen...da sag ich nur gut das wir bei der schriftlichen alles benutzen dürfen...wenn man verlang das wir solche Kleinigkeiten auswendig wissen müssen muss meiner Meinung nach die Prüfung anders aufgebaut sein.


Auch das hier würde ich wieder differenziert sehen wollen: §§95, 102 BetrVerfG sind beispielsweise sehr wichtige und häufige Normen. Es mag selten sein, nach dem §§ gefragt zu werden, aber in dem Fall wäre das mE nach nicht unbedingt ein Prob. Bei anderen §§ wäre es aber schon viel eher eines - wo man doch gerade über betriebsverfassung so gut nach den grundlegenden dahinterstehenden Konzepten (Ausgleich statt Konfrontation AG/AN, Streikvermeidung usw) fragen kann...

Insgesamt habe ich bei der Beschreibung aber ein sehr schlechtes Gefühl. Es kann sein, daß die Prüfer selbst nicht (mehr) wußten, womit sie schießen solltenb, und dann so ein Zeug gefragt haben.

Empirisch sind Einsprüche gegen mdl Prüf übrigens selten, denn die Beweislager ist schlecht. Ich weiß, das ist nicht eben ermunternd...


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