Hallo,
wie ist das denn nun mit den zugelassenen Hilfsmitteln bei der Prüfung zum "geprüften BW IHK"?
Diese müsste doch eigentlich auch bundeseinheitlich geregelt sein, oder? Ich finde dazu aber nichts ...
Selbstverständlich bereite ich mich mit Lernen auf die Prüfung vor, aber ich bin auch ein Freund von Mind-Maps und Notizen, die mir Zusammenhänge wieder gut ins Gedächtnis rufen ...
Kann mir hier jemand bitte weiterhelfen und mir sagen, wo ich dazu etwas finden kann? Oder regelt das jede IHK für sich? Das allerdings fände ich sehr unfair ...
Danke und Grüße, Wombat
Forum
welche Hilfsmittel?
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Autor | Beitrag |
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#1 06.05.2008 23:18 Uhr
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Gast | |
#2 06.05.2008 23:49 Uhr
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Hi,
es sind jetzt bei den Prüfungen nach neuer VO alle Hilfsmittel erlaubt, die kein Betriebssystem haben. Also den Laptop, PDA und den rest zu Hause lassen, aber ein fahrbares Bücherregal darf mitgebracht werden... |
#3 07.05.2008 07:20 Uhr
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Gast |
Guten Morgen
Danke für die Antwort! Ich hoffe, das steht dann in der Prüfungseinladung dann auch nochmal schwarz auf weiß - manchmal ist es bei uns in Schwaben nämlich anders als bei den anderen so war meine mündliche Fachwirtprüfung auch ziemlich anders als die von Kollegen, die vor anderen IHKen ihre Prüfung abgelegt haben ... Einen schönen Frühlingstag wünsche ich! Wombat |
#4 08.05.2008 09:56 Uhr
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Ich habe im November die Prüfung geschrieben. Es waren alle Bücher, Unterlagen etc. erlaubt, nur bei Recht stand ausdrücklich "unkommentierte Gesetzestexte"
Warum man hier eine Ausnahme macht? Weiß ich bis heute noch nicht... :wink: |
#5 08.05.2008 11:25 Uhr
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Nach der neuen VO wären auch Kommentare zulässig, denn Du darfst ja ohnehin alle Bücher mitbringen. Vermutlich hat das einfach nur wer vergessen, in der Datei mit dem Textbaustein für die Einladung zu verändern... Ja ja, die Serienbrieffunktion! ;-)
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#6 08.05.2008 12:04 Uhr
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Wenn die Gesetzbücher unkommentiert sein müssen würde mich das hart treffen, ich hab jeden relevanten Paragraphen kommentiert
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#7 08.05.2008 12:14 Uhr
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Nach alter VO wäre das ein Desaster... Du könntest disqualifiziert werden. Nach neuer VO ist das kein Problem...
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#8 08.05.2008 12:47 Uhr
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Das wurde schon versucht: zwei dicke Ordner knallvoll (z.Zt. 1927 Seiten), hoher Tonerverbrauch, teuer, schwer zu schleppen, unhandlich. In der Prüfung fehlt Dir ohnehin die Zeit zum Nachgucken. Ich empfehle dies nicht. Das Lexikon ist eher dazu gedacht, auf den Desktop gelegt zu werden... es kann aber u.U. Sinn machen, einige der Bücher teilweise auszudrucken, viel handlicher. Oder die Formelsammlung, und zwar die Skript-Version (Skripte-Ordner der CD), druckerfreundliches A4-Format, viel gedrängter als die beiden Buch-Formelsammlungen...
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