Hallo zusammen,
ich benötige folgende Hilfe bei einer Frage.
Wie schreibt man richtig eine Rechnung wenn man §13b Ustg. anwendet.
1. Variante:
1000,- € Netto
190,- € 19% MwSt
1190,- € Entbetrag
2. Variante:
1000,00 € Netto
0,00 € 19% MwSt
1000,00 € Entbetrag
Muss überhaupt die MwSt ausgewiesen werden?
Ich bedanke mich für eure Hilfe und sag schon mal vielen Dank.
Gruß Nalan
Forum
Rechnungschreiben bei §13 b Ustg.
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#1 04.04.2008 19:28 Uhr
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#2 05.04.2008 12:52 Uhr
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Hallo Nalan,
Aufklärung gibt § 14a Abs. 5 UStG. Die USt darf nicht offen ausgewiesen werden, außerdem ist ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in die Rechnung aufzunehmen. Also: "1000 EUR Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer nach § 13b UStG." Deine zweite Variante geht zwar in die Richtung. Jedoch ist "0,00 EUR 19 % MwSt" zum einen mathemtisch unrichtig, zum anderen könnte der Bösgläubige auch auf eine steuerfreie Leistung schließen. Daher würde ich solch einen Passus vermeiden. Gruß Gustav |
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