Hallo,
hab mal eine Grundsätzliche Frage zur Berechnung von Steuern von Kapitalgesellschaften.
Da sie ja sowohl Gewerbesteuer als auch Körperschaftssteuern zahlen müssen, stellt sich mir die Frage nach den Bemessungsgrundlagen.
Berechne ich erst die Gewerbesteuer und danach von dem Gewinn die Körperschaftssteuer oder anders herum??
Wer kann helfen?
Forum
Bemessungsgrundlage Gewerbe-/Körperschaftssteuer
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#1 11.03.2008 19:10 Uhr
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#2 22.03.2008 13:01 Uhr
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hallo wolli, also bis zum Veranlagungsjahr 2007 berechnest du quasi erst die GwSt und dann die KSt, da die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehbar ist und somit das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft mindert. [url]http://tww.fh-duesseldorf.de/DOCS/FB/WIRT/Steuern_I/uebergreifende_faelle.doc [/url] hier findest du hierzu ein Schema. Jedoch hilft der Blick in die Richtlinien hier soweit ich mich erinnern kann auch weiter. |
#3 22.03.2008 14:20 Uhr
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Alos wenn ich das noch richtig im Kopf habe wird zum ermitteln des Gewinn (zwecks Körperschaftssteuer) die Gewerbesteuer mit Hilfe der 5/6 Methode oder der Divisormethode eine Gewerbesteuerrückstellung errrechnet. Nach der Gewinnermittlung wird dann die tatsächliche Gewerbesteuer berechnet.
Loisl |
#4 22.03.2008 14:22 Uhr
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Hi,
ab 2008 ist das mit der Divisormethode nicht mehr aktuell, weil die GewSt nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. |
#5 09.06.2009 19:04 Uhr
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Habe zum Thema Körperschaftssteuer einen kleinen Artikel geschrieben. Kann das jemand bestätigen oder liege ich da falsch?
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