Hallo,
kann eigentlich von der Bilanzierung auch wieder zurück zur Einnahme-Überschuss-Rechnung gewechselt werden? Oder gibt es dafür eine zeitliche Festlegung?
Viele Grüße
Feinburg
Forum
Wechsel von Bilanzierung zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
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#1 26.02.2008 12:39 Uhr
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#2 26.02.2008 14:07 Uhr
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Hi,
wenn die Voraussetzungen der Buchführungspflicht (u.a. §141 AO) nicht mehr gegeben sind, sollte ein Wechsel rückwärts möglich sein. |
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