Hallo TBW Gemeinde,
habe ne frage zu Prüfung die mich im Oktober erwartet.
Darf ich bei jeder schriftlichen Prüfung meine Unterlagen (Bücher, Skripte,…..) mitnehmen? Habe den Handwerksmeister zuvor abgelegt und dort waren keine Unterlagen zugelassen.
Danke vorab
Gruß Thorsten
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Unterlagen (Bücher,Skripte) bei Prüfung zugelassen?
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#1 09.02.2008 20:18 Uhr
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#2 09.02.2008 20:22 Uhr
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Hi,
in Prüfungen nach alter VO (die gibt es noch) sind keine Unterlagen erlaubt. In Prüfungen nach neuer VO (inzwischen der Regelfall) darf alles genutzt werden, was kein Betriebssystem hat. |
#3 09.02.2008 20:26 Uhr
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Kann es sein das 2004 die Umstellung war? Glaube das ich im neuen Prüfungsverfahren bin....! Hoffe ich
Gruß Thorsten |
#4 09.02.2008 21:28 Uhr
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Hi,
js, glaube es war 2004... in http://www.bwl-bote.de/20060807.htm hatte ich während der ersten Prüfungskampagne dazu berichtet.
DAS solltest Du aber vom ersten Tag an wissen : :!: |
#5 09.02.2008 21:51 Uhr
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Habe gerade einen Kollegen angerufen und der meinte auch das wir im neuen "Geprüften Technischen Betriebswirt" die Prüfung ablegen werden.
Gruß Thorsten |
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