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Anlagevermögen

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Mitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 2
Hallo, Herr Zingel,
hallo, Forum!

Wie sind denn Kosten für Software-Updates zu behandeln?
Die eigentlichen Lizenzen sind vor Jahren angeschafft und
längst abgeschrieben. Jetzt habe ich Rechnungen für
die aktuelle Programmversion zu buchen.

1. Fall: Wert 350,00 Euro
2. Fall: Wert 1100,00 Euro

Vielen Dank für die Antwort.
Mitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 2
Hallo, Herr Zingel!

Danke für die schnelle Antwort. Ursprünglich wurde die Software
getrennt vom PC aktiviert.

In einer älteren Seminarunterlage habe ich noch etwas dazu entdeckt:
Als Erhaltungsaufwand sind Updates einzustufen, wenn die Aufrecht-
erhaltung der Funktionsfähigkeit des bestehenden Software im Vordergrund steht. Führen solche Maßnahmen allerdings zu einer
tief greifenden Überarbeitung der "Alt"-Version (sog. Generationen-
wechsel) wird ein neuer Vermögensgegenstand erworben. Sollte noch
ein Rest-BW vorhanden sein, ist dieser außerplanmäßig abzuschreiben.

Na, da kann man sich etwas aussuchen. Vermutlich ist bei 300,00
Euro von Aufwand auszugehen.

Nochmals danke und viele Grüße!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

noch ein Detail, wegen der älteren Unterlage: bitte bedenke, daß die Trivialgrenze der R 5.5 Abs. 1 Satz 2 EStR derzeit im Widerspruch zur neuen gWG-Regelung des §6 Abs. 2, 2a EStG steht. Nach EStR hättest Du ein gWG, das Du im ersten Jahr abschreiben kannst, aber nach EStG wäre das aktivierungspflichtig und nach der neuen (!) gWG-Vorschrift über fünf Jahre pauschal abzuschreiben. Da könnten also noch Überraschungen für Dich drinstecken...


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