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Mündliche Ergänzungsprüfung Recht

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Mitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 111
Ort: Nähe Schweinfurt
Hallo,
ich trage mich mit dem Gedanken im Fach Recht in die mündliche Ergänzungsprüfung zu gehen (bisher 2,7 - alte Prüfungsordnung). Hat jemand Erfahrungen was so gefragt wird? Vielleicht sogar aus der IHK Würzburg/Schweinfurt? Eine unserer Dozentinen hat mal in einem Nebensatz erwähnt, dass keine Gesetzesbücher in der Mündlichen gebraucht würden. Jetzt wurden wir aber für die Schriftliche gerade auf den Gebrauch der Texte gedrillt. Die Dozentinnen haben wir jetzt nicht mehr und von der IHK ist auch keine hilfreiche Antwort zu bekommen. Also wenn jemand seine Erfahrungen mit mir teilen würde wäre das sehr hilfreich.

Viele Grüße Side
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

guck mal erst http://www.bwl-bote.de/20030822.htm und dann in http://www.bwl-bote.de/20030907.htm, könnte interessant sein?
Mitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 111
Ort: Nähe Schweinfurt
Hallo Harry,
danke für die schnelle Antwort. Den zweiten Artikel kannte ich nicht.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

es ist herrschende Meinung und ständige Rspr, daß bestandene Prüfungen nicht wiederholt werden können. Grund ist der Gleichheitsgrundsatz: keiner soll bessere Chancen durch mehrere bestandene Versuche bommen.


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