Prüfungsaufgabe:
folgender Geschäftsfall:
Aufnahme eines Darlehens...
Ist ja nicht das Problem, aber da steht dann noch was wie "Wir überweisen einem befreundeten Unternehmen 1500 € netto für die Kreditvermittung."
Buchungssatz??
Zinsaufwendungen oder Diskontaufwand oder Provisionsaufwand oder was ganz was anderes??
Forum
Kreditvermittlung
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#1 19.01.2008 21:57 Uhr
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#2 19.01.2008 22:27 Uhr
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Hi,
schöne Aufgabe, das. Da der Freund offenbar Unternehmer ist, unterstellen wir ihm mal Umsatzsteuerpflicht (was anderes gibt die Aufgabe nicht her). Dann schauen wir in R 29 UStR und finden, daß Abs. 5 Satz 1 dieser Vorschrift hier wegen mangelnder wirtschaftlicher Nähe nicht anwendbar ist. Vielmehr ist die Vermittlung eine selbständige Leistung, die die Steuerfreiheit des Darlehens selbst nicht teilt. Dann erforschen wir die Vermittlungsleistung, die eine Makler- oder ähnliche Leistung sein kann. Es kann kein Zins sein, denn es ist ja keine Geldleistung im direkten Zusammenhang mit dem Darlehen, also auch kein Diskont oder sowas. Und schon gar kein Disagio :-) Buchhalterisch ist das also auf einem Konto wie "Provisionsaufwendungen" oder "Maklergebühren" oder sowas erfolgswirksam als Aufwand zu erfassen. Buchungssatz also ganz einfach "Makleraufwendungen, VSt. AN Bank". |
#3 20.01.2008 19:58 Uhr
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Und wann muss ich Diskontaufwendungen buchen??
Beispiele würden mir sehr helfen. Danke! |
#4 20.01.2008 20:34 Uhr
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Diskontaufwendungen z.B. im Zusammenhang mit Wechseln; Ziehen eines Wechsels:
[code:1]Besitzwechsel AN Ford. L&L[/code:1] Diskontierung an die Bank (umsatzsteuerfrei, keine Nebenleistung zum VK, echte Kreditierung!) mit Abzug des Diskont vom Wechselbetrag, zusätzlich Gebühr: [code:1]Bank Kosten des GV Diskontaufwand AN Besitzwechsel[/code:1] Alternativ (!) Weitergabe des Wechsels an Gläubiger: [code:1]Verb. L&L AN Besitzwechsel[/code:1] Dann entsprechende Diskontrechnugn von diesem Gläubiger über die Restlaufzeit: [code:1]Diskontaufwendungen, VSt. AN Verb. L&L[/code:1] Merke: der Wechseldiskont ist umsatzsteuerpflichtig, wenn er Nebenleistung zu einem Handelsgeschäft ist – wie es im 2. Fall gegeben ist, nicht aber im 1. Fall. [Edit]Noch ein Nachtrag zum Verständnis: Diskontaufwendungen sind immer Zinsen. Sie beziehen sich aber im Gegensatz zu den Kreditzinsen auf den Wert eines anderen, indivduell bestimmten VG, zum Beispiel eben des Wechsels. Kosten des GV sind immer Gebühren, die von der Bank selbst erhoben werden und die in Zusammenhang mit Gelddienstleistungen stehen. Ist beides nicht der Fall, wie z.B. bei dem kreditmittelnden Freund, sidn es eben nur Provisionen, Honorare oder sowas. Schließlich unterscheidet sich der Freund als Nichtbank ja nicht mehr von einem externen Berater wie ich es beispielsweise bin. Alles klar? |
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