Hallo,

ich habe zu der Struktur der Projektarbeit auch mal ein paar Fragen:

1. Unser Dozent meinte, dass die „Beiblätter“, welche wir selbst erstellt (Nutzwertanalyse, etc.) haben, als Anlagen deklariert werden und somit mit gezählt werden. Die „Beiblätter“, welche wir nicht selbst erstellt haben (standardisierter Fragebogen, Angebote, etc.) werden – laut ihm – als Anhang deklariert und nicht mit gezählt.
Nun meine Frage dazu: Muss ich nun ein Anlagenverzeichnis und ein Anhangverzeichnis erstellen, oder kann ich dies generell Anlagenverzeichnis nennen? Ich habe bei den Beiblättern die Quellen immer genannt, d.h. entweder „Quelle: XY GmbH“ oder „Quelle: Eigene Darstellung“. Rechnet somit dann der Prüfer nur die Blätter mit dem Vermerk „Quelle: Eigene Darstellung“ mit ein?
Mich verwirrt das Ganze nämlich schon ein bisschen, da ich auch nicht weis, ob ich dann nach dem Literaturverzeichnis alle Beiblätter zusammen mit einbinden kann, oder ob ich diese strikt nach „Anlage“ und „Anhang“ trennen muss?

2. Ich habe in meiner Projektarbeit einen Hinweis auf den Paragraphen § 94 Abs. 2 BetrVG. Kann ich diesen als Fußnote mit einbringen, oder sollte ich diesen auf ein extra Blatt als „Anhang“ verwenden? (Platz hätte ich auf der Seite noch genug ;-))

Hoffentlich kann mir hier jemand die Fragen beantworten.

Danke schon mal!!!

Gruß