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Hi, wer kann mir mit Literatur/Links zum Thema: "Direktmarketing" weiterhelfen?? Welche Gesetze berühren dieses Themengebiet?? Besten Dank im Voraus :!: _______________ Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
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Okay, danke. Über MLM hast Du ja viel geschrieben und es existiert einiges Material auf der CD. hm, spezielle Links fallen dir auch nicht ein? Gibt es disbezüglich gesetzliche Änderungen? Meinte mich an etwas entsinnen zu können, das der Telefonabsatz restriktiver gehandhabt werden soll.. _______________ Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
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Hi, Zitat Gibt es disbezüglich gesetzliche Änderungen? Meinte mich an etwas entsinnen zu können, das der Telefonabsatz restriktiver gehandhabt werden soll.. Schon der derzeitige §7 UWG ist eine Verschärfung bedenkt man, daß früher auch Cold Calls zulässig waren. Ein guter Link zur gegenwärtigen Rechtslage ist die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes ( http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/). Das sind die, die sich um das Enforcement des UWG mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen kümmern. Zu MLM wäre zu sagen, daß dies im alten (!) UWG nach §6c UWG a.F. sogar strafbar war. Diese Vorschrift wurde aus dem Gesetz entfernt. Jetzt gibt es nur noch eher allgemeine Verbote, die butterweich sind - leider.
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Zitat Gibt es disbezüglich gesetzliche Änderungen? Meinte mich an etwas entsinnen zu können, das der Telefonabsatz restriktiver gehandhabt werden soll.. Beachte beim UWG auch, dass der Verbraucher nicht klageberechtigt ist, sondern dies nur auf Mitbewerber oder verbandsähnliche Organisationen zutrifft...
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Worin besteht der Unterschied zwischen "Direktmarketing" und "Dialogmarketing"?? Was wäre ein Bsp. für den jeweiligen Begriff?? _______________ Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
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"ReneS" schrieb Worin besteht der Unterschied zwischen "Direktmarketing" und "Dialogmarketing"??
Dialogmarketing ist ein Sub-Spezies des Direktmarketing. Ein Beispiel für Dialogmarketing wäre ganz klassisch der kalte (illegale) Anruf zur Kundenaquise, später dann Komunikation per Post mit Telefon als Rückkanal. Direktmarketing geht sehr viel weiter, ich darf dir die Homepage des DDV anempfehlen. Klickst du hier.Zitat Bei klassischer Direktwerbung: Adressierte Werbesendungen Haushaltdirektwerbung wie Prospekte, Kataloge und Postwurfsendungen (unadressierte Werbesendungen) Teiladressierte Werbesendungen wie „Postwurf Spezial“ Aktives und Passives Telefonmarketing Interaktive Medien
Bei Direktmarketing in klassischen Medien: Anzeige und Beilage mit Responseelement Funk- und Fernsehwerbung mit Responseelement Plakat- und Außenwerbung mit Responseelement.
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Okay, danke. Ich darf davon ausgehen, dass je effizienter ein Direkt/Dialogmarketingtool ist, desto stärker ist der wettbewerbsrechtliche Eingriff??? _______________ Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
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"ReneS" schrieb Ich darf davon ausgehen, dass je effizienter ein Direkt/Dialogmarketingtool ist, desto stärker ist der wettbewerbsrechtliche Eingriff???
Naja, da zählen noch andere Faktoren hinein wie passende Auswahl der Zielgruppe, kreativer Werbeinhalt, auf den Markt ausgerichtete Produkte/Preise usw. ...
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Wo besteht ein gravierender Unterschied zwischen dem wettbewerbsrechtlichen Restriktionen im B-2-C und im B-2-B bei den Bereichen: -Mailing, -Persönliche Ansprache, -elektronische Medien, -Fernabsatz?? _______________ Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
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Hi,
es ist nicht so einfach, das umfassend zu beantworten – das posting müßte als Datenpaket per Gabelstapler zugestellt werden ;-) grundsätzlich gilt im B2B-Bereich das Caveat Emptor Prinzip, z.B. manifest am normierten Schweigen als Zustimmung, §362 HGB. Werbemaßnahmen sind daher nahezu unbeschränkt erlaubt. Im B2C-Bereich hingegen gilt der Verbraucherschutz in seinen diversen Spielarten und verschafft dem Kunden Widerrufsrechte, z.B. §§312 ff BGB, und schränkt die Ansprache des Kunden drastisch ein, z.B. §7 UWG.
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Also kann der einzelne Kunde auch tätig werden und sich beschweren?? Zitat Beachte beim UWG auch, dass der Verbraucher nicht klageberechtigt ist, sondern dies nur auf Mitbewerber oder verbandsähnliche Organisationen zutrifft...
Dachte das dürften laut diesem Posting nur die gewerblichen Vertreter.. Was für eine Funktion hat die Wettbewerbszentrale? _______________ Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
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Und wie steht dazu die Robinsonliste des DDV?? _______________ Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
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Es gibt mE nach auch noch andere Robinsonlisten, die aber alle den Nachteil haben, keine rechtliche Bindungswirkung zu entfalten. Die einem Verband angeschlossenen Mitglieder halten sich zwar meist daran, wenn es seriöse Firmen sind, aber Typen wie der Autokönig, http://www.bwl-bote.de/20050325.htm, oder gar die Kotz-Szöl, http://www.bwl-bote.de/20040527.htm und (lecker!) http://www.bwl-bote.de/20040608.htm, kann man auf diese Art nicht einfangen. Das geht nur mit der großen Keule... aber es geht! :-)
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Also wenn ich Zahlen über den Umsatz im Dialogmarketing suche, dann am besten an den DV wenden oder wird hierbei nur ein Teilmarkt abgedeckt?? _______________ Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
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