Hallo,
in einem Buchungsbeispiel habe ich gesehen, das Privatentnahmen und Privatsteuern getrennt gebucht. Zur Darstellung der einzelnen Buchungen kann ich mir das gut vorstellen. Aber gibt es auch einen Steuerlichen Hintergrund, wieso die beiden Fälle getrennt betrachtet werden?
Viele Grüße
Mario
Forum
Privatsteuern-Privatentnahmen
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Autor | Beitrag |
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#1 14.09.2007 16:40 Uhr
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#2 17.09.2007 10:41 Uhr
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Beiträge: 534
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Hi Mario,
einen steuerlichen Grund für die getrennte Verbuchung kann ich auch nicht sehen. Der (faule - oder auch der schlaue!) Buchhalter möchte lediglich für seine Summe der geleisteten Vorauszahlungen nicht mehr das ganze Konto Privat durchsuchen. Ciao! |
#3 16.11.2007 21:58 Uhr
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Beiträge: 610
Ort: Hessen
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@ Kunde:
Der Buchhalter macht in vielen Fällen nicht seine eigene Buchhaltung. Soweit dessen Zeit also des Auftraggebers Geld kostet, hat letzterer einen Anspruch auf effektive Arbeitsweise. Zudem hat er einen Anspruch darauf, daß Sachverhalte übersichtlich und nachvollziehbar dargestellt werden. Dazu gehört auch, die ESt nicht mit der Friseurrechnung der Ehefrau in einen Topf zu werfen. Peter |
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