Folgender Sachverhalt, wer kann helfen???
Eine Maschine wird im Jahr 08 nach Norwegen geliefert.
Kann ich die Rechnung bereits im Dezember 07 schreiben (wegen Umsatzsteuergesetz "Rechnungsangaben"?
Falls das nicht möglich ist, warum nicht. Gibt es einen legalen Weg, eine Rechnung (tituliert z. B. als Anzahlungsrechnung) im Dezember zu schreiben?
Vielen Dank für Hilfestellung.
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Rechnungstellung nach Norwegen
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#1 07.11.2007 14:41 Uhr
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#2 07.11.2007 18:10 Uhr
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Hallo Gustav,
Vorteile eigentlich weniger - die vorzeitige Rechnung ist Kundenwunsch. Und da ich mich nicht wirklich mit Rechnungstellung bei Nicht EU Ländern auskenne (eben wegen den Vorschriften, welche Bestandteile eine Rechnung haben sollte), frag ich lieber mal nach. Weil doch die gesetzlichen Vorschriften bei Rechnungen verschärft wurden, unter anderem auch, dass der Zeitpunkt der Lieferung angegeben werden muss. Kann ich dann nur eine sog. Vorausrechnung erstellen, oder kann ich auch gleich eine richtige Rechnung schreiben? Wobei ich da ja noch kein Lieferdatum weiß? Falls du mehr weißt, bin ich für den Tipp echt dankbar und schmeiß dir auch mal Steine in den Garten :-) Gruß - Ellen |
#3 08.11.2007 09:45 Uhr
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Hallo Gustav,
vielen vielen Dank für die aussagekräftige Antwort. Und wundere dich nicht, dass auch wir Schwaben Steine bis Berlin schmeißen können Bis denn - und danke. Gruß - Ellen |
#4 08.11.2007 10:54 Uhr
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Ick weeß ja, dit Ihr alles könnt - außer Hochdeutsch
Schönen Tach noch! |
#5 08.11.2007 11:02 Uhr
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Breitgrins - auch einen schönen Tag.
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