Hallo in die Runde
Ich habe mal eine Frage zu der Umsatzsteuer:
Beispiel:
Wenn man eine Rechnung aus dem Ausland erhält (z.B. Belgien) in dem Fall ja ohne Umsatzsteuer...und diese angefallenen Kosten an ein verbundenes Unternehmen weiterbelasten möchte... Müsste man in dem Fall mit oder ohne Umsatzsteuer berechnen.
Meine Meinung wäre: das man die Rechnung an das verbundene Unternehmen auch ohne USt ausstellen müsste weil es ja nur eine Weiterbelastung ist. Aber sicher bin ich mir da nicht.
Forum
Mit oder ohne Umsatzsteuer???
Gesperrt
Seite: 1
Autor | Beitrag |
---|---|
#1 27.09.2007 14:07 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 12
|
|
#2 27.09.2007 14:20 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
|
Hi,
wenn Du als Deuter Unternehmer an ein anderen Unternehmer im Geltungsbereich des UStG eine Rechnung stellst, dann unterliegt die vorbehaltlich der diversen Ausnahmen und Befreiungen (u.a. §19 Abs. 1 UStG oder §4 UStG) stets der Umsatzsteuer. Es ist mE nach zunächst unerheblich, ob die Ware aus dem EU-Ausland oder von sonstwo eingekauft wurde – zumal ja auch bei Anwendung des UStID-Verfahrens die vom ausländischen Lieferer nicht berechnete Umsatzsteuer in Deutschland mit dem inländischen Satz nachberechnet wird. @Saxoflyer, habe ich hier was übersehen? Das UStG ist bekanntlich nicht frei von Überraschungen |
#3 27.09.2007 14:32 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 12
|
HI,
vilen Dank für diese promte Antwort. Aber irgendwie bin ich jetzt nicht schlauer geworden.(zu viele fremdbegriffe ) Ixh habe vergessen zu erwähnen, dass es nicht um gelieferte Ware handelt. Es wurde im Ausl. eine Dienstleistung erbracht(wie z.b. Übernachtungskosten). Die für den deutschen Unternehmer doch steuerfrei anzusehen ist. Jetzt stellt sich aber die Frage... Diese Kosten müssen innerhalb in Deutschland an die Tochtergesellschaft weiterberechnet werden. Also müsste dann mit UST berechnet werden? Hab ich das richtig verstanden? |
#4 27.09.2007 14:38 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
|
Da müßten wir erstmal klarstellen, wie das genau abgelaufen ist. A erbringt eine Leistung im Ausland und befindet sich im Ausland, stellt aber B in Deutschland eine Rechnung über diese Leistung – warum?
|
#5 27.09.2007 14:45 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 12
|
Sorry, ich weiß meine Formulierung war miserabel.
Also die Aufgabe lautet so: Mitarbeiter einer Tochtergesellschaft übernachten in Belgien. Die anfallenden Kosten werden aber an die Mutterges.(GmbH) in Rechnung gestellt. Die GmbH muss aber diese Kosten an die Tochtergesellschaft in weiterbelasten. Weil es so gesehen Kosten sind die die Tochtergesellschaft betrifft. Die Fragestellung ist: Muss die Mutterges. diese weiterbelastung mit oder ohne USt in Rechnung stellen. Danke nochmals für die Mühe |
#6 27.09.2007 16:01 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
|
Hi,
also kein Warebversandfall, auch kein Dreiecksgeschäft sondern nur eine interne Verrechnung:
Hier wäre zu prüfen, ob eine unternehmerische Leistung innerhalb des Konzerns vorliegt. Meine Einschätzung wäre, daß dies nicht der Fall ist. Dann wäre das Geschäft innerhalb des Konzerns umsatzsteuerfrei. Aber wie gesagt, hundertprozentig sicher bin ich mir da nicht... USt ist ein komplexes Thema voller Fallen und Überraschungen. ein weiteres Argument für die Umsatzsteuerfreiheit wäre aber, daß selbst wenn das Geschäft grundsätzlich auch zwischen den Konzerngesellschaften umsatzsteuerpflichtig ist, die belgische und die deutsche Konzerngesellschaft beide ihre UstID-Nummern verwenden können. Dann wäre mindestens die eigentliche Verrechnung steuerfrei. |
#7 28.09.2007 13:30 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 12
|
Hallöchen,
danke für die Hilfe Harry. Die Aufgabe wurde richtig gelöst.Nun bin ich auch schlauer. Das Argument hat mein Dozenten überzeugt hihi Wünsche noch einen schönen Tag |
#8 28.09.2007 13:30 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 12
|
Hallöchen,
danke für die Hilfe Harry. Die Aufgabe wurde richtig gelöst.Nun bin ich auch schlauer. Das Argument hat mein Dozenten überzeugt hihi Wünsche noch einen schönen Tag |
#9 28.09.2007 13:30 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 12
|
Hallöchen,
danke für die Hilfe Harry. Die Aufgabe wurde richtig gelöst.Nun bin ich auch schlauer. Das Argument hat mein Dozenten überzeugt hihi Wünsche noch einen schönen Tag |
Gesperrt
Seite: 1
Parse-Zeit: 0.0487 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 2.35 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9