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keine Punktzahl nnach der mündl. Prüfung

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Registriert: Jun 2007
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Abend,
ist es usus, dass man bei der Auswertung der Prüfungen, speziell der Englischprüfung nicht die Punktzahl, sondern nur die Note genannt bekommt ? Hat man einen Anspruch auf Nennung der Punkte ?Welche Möglichkeiten hat man, wenn die Zensur auf dem Zeugnis nicht der nach der Prüfung genannten entspricht ?

gruß
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

es kann sein, daß nur "bestanden" oder "nicht bestanden" bekanntgegeben wir, nicht aber eine Note und/oder eine Punktzahl. Diese teilt der Ausschuß erst nachher schriftlich mit. Tieferer Sinn dahinter ist die Vermeidung von Irrtümern und Verwechslungen, die zu Streitigkeiten führen können - was genau Du ja anzudeuten scheinst.
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Registriert: Jun 2007
Beiträge: 11
Aber wo bleibt denn die Nachvollziehbarkeit einer Entscheidung, wenn zwischen der Leistung (die ja nicht dokumentiert ist) und er Auswertung bzw. Mitteilung Tage liegen ?? Wenn nach der Beratung der Prüfer die Punktzahl feststeht, dann muss diese auch konfliktfrei mitgeteilt werden. Bisher habe ich bei allen Prüfungen immer sofort eine Entscheidung bekommen. "bestanden" ist mir da zu wenig, weil da 49 Punkte Spielraum zwischen sind. Man ist somit noch mehr der Gefälligkeit der Prüfer ausgeliefert, die im nachhinein die Note anpassen könnten. Wenn man dann in mehreren Prüfungen genau 1 Punkt unter der höheren Note liegt, drängt sich dieser Verdacht auf. Ich finde dieses Gebahren der IHK völlig unverständlich und unfair. Man fühlt sich nicht real bewertet, sondern es ähnelt einer BlackBox. Gerade in mündl. Prüfungen ist so etwas wegen der Belegbarkeit sehr bedenklich. Schon dieser Fakt führt eindeutig dazu, dass ich keinem den IHK BW empfehlen kann. Zu späterer Stelle mehr dazu...

Mahlzeit !
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

oh doch, die Leistung wird sehr wohl dokumentiert: es gibt immer einen Protokollführer, der mitschreibt. Die Beratung findet in unmittelbarem Anschluß an die Prüfung statt (das ist, wenn der Prüfungsteilnehmer gebeten wird, mal einen Moment nach draußen zu gehen) und wird natürlich auch schriftlich festgehalten, aber eben nicht mitgeteilt. Nur "bestanden" oder "reicht nicht". Das ist aber kein Nachteil für den Teilnehmer, denke ich... es geht nix verloren udn es entsteht kein Wettebwerbsnachteil.


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