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Grobgliederung für Projektarbeit

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Mitglied
Registriert: Oct 2006
Beiträge: 22
Ort: Bayern
Hallo Leute,

am ersten Tag des 2. Prüfungsteils (11.10.2007), sind wir aufgefordert die Grobgliederung für die Projektarbeit max. 1 Seite einzureichen.
Ebenfalls ist das genaue Thema zu nennen und die Problemstellung sowie die Zielsetzung darf nicht fehlen.

Ich bin mir nun nicht ganz sicher wie das genau auszusehen hat.
Für meine Begriffe sind das 3 Seiten.

1. Thema mit Angabe zur Person
2. Grobgliederung
3. Problemstellung und Zielsetzung

Ist das Zulässig? Kann mir jemand seine Erfahrungen melden?

Besten Dank und an alle für die bevorstehende Prüfung "viel Glück"

Gruß Bandit
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

das solltest Du zunächst Deinen Prüfungsausschuß fragen und die, die es dort schon hinter sich gebracht haben. Allgemeinverbindliche Normen existieren nicht, jede Kammer kann das machen, wie sie will.

Allgemein geantwortet:

Zitat
Für meine Begriffe sind das 3 Seiten.


Keinesfalls. Der Ausschuß will wissen, was Du vorhast. Das Thema ist eine Zeile lang, die Angaben zur Person, die hier übrigens schon vorliegen, sollten mE nach höchstens umfassen, was Du machst (z.B. "Technischer Leiter" oder sowas) und zeigen, daß Du für das, was Du willst, grundsätzlich qualifiziert bist. Problemstellung und Zielsetzung passen in wenige Zeilen udn eine Grobgliederung ist vielleicht sechs oder acht Punktre lang – fertig. Der Ausschuß will sich ein Bild von Deinem Projekt machen, das muß auf einer sagen wir mal einzigen oder gar einer halben Seite rüberkommen. Für den Rest hast Du noch Zeit.

Aber wie gesagt, die Gepflogenheiten sind nicht einheitlich und wenn es dort anders gehalten wird als hier, dann wäre das u.U. relevanter für Dich.
Mitglied
Registriert: Oct 2006
Beiträge: 22
Ort: Bayern
Alles klar,

danke für die Antwort.
Dann werde ich mal bei unserer Kammer nachfragen.

Gruß
Bandit


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