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Bilanzierung eines Kündigungsdarlehns

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Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 7
Hallo,

kann mir jemand genau sagen ob Darlehnszinsen passiviert werden müssen? Ich bin mir nicht ganz so sicher, was mit dem Rückzahlungsbetrag im HGB gemeint ist. Ich hatte vor die gesamten Zinsaufwendungen für den gewährten Darlehn so zu buchen:

1. Aktive RAP an Verbindlichkeiten Ki

und bei der Zahlung :

Verbindl. KI an Bank

Zinsaufwendungen an ARAP

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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Der Rückzahlungsbetrag aus §253 Abs. 1 Satz 2 HGB bezieht sich nur auf die Schuldsumme aber nicht künftige Zinsen. Nur der Tilgungsbetrag ist zu passivieren, nicht aber Aufwendungen. Diese sind periodengerecht auszuweisen, §252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. Die Rückzahlungsbetrag-Regel ist also insbesondere bei Darlehen wichtig, deren Auszahlungsbetrag unter 100% liegt.

Beispiel: 10.000 EUR Darlehen, aber nur 98% Auszahlung, 10 Jahre Laufzeit, 8% Zins p.a. Buchung bei Inanspruchnahme (Auszahlung) des Darlehens:

[code:1]Bank 9.800, ARAP 200 AN Darlehensverb. 10.000[/code:1]

Buchung bei jährlicher Zins- und Tilgungszahlung:

[code:1]Zinsaufwendungen 820 AN ARAP 20, Bank 800[/code:1]

Alles klar?


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