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Bonus

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Registriert: May 2007
Beiträge: 7
Hallo Herr Zingel,

hier eine Aufgabe mit Lösungsvorschlag:

a) Wir gewähren am Jahresende einem Kunden, gegenüber dem keine Forderung mehr besteht, einen Bonus von 928 Eur (inkl. 16 % USt.). Nettobuchung

Lösung:
Erlösberichtigung 800,-; Ust. 128,- an Übrige sonstige Forderungen 928,-

b) Ein Lieferant, gegenüber dem wir keine Verbindlichkeit mehr haben, gewährt uns einen Bonus von 1.276 Eur (inkl. 16 % USt.). Nettobuchung

Lösung:
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 1.276,-; an Nachlässe 1.100,- und Vst. 176,-

Leider habe ich dann bei der Bilanz Minusbeträge. Kann das vorkommen? Was bucht man sonst unter sonstige Forderungen bzw. Verbindlichkeiten?

Ich muss dazu sagen, dass die Konten in der GuV und Schlussbilanz vorgegeben sind und ich sonst keine Buchungen auf den o. g. Konten habe.

Gruß
Sanni
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
a) Wir gewähren am Jahresende einem Kunden, gegenüber dem keine Forderung mehr besteht, einen Bonus von 928 Eur (inkl. 16 % USt.). Nettobuchung
Lösung:
Erlösberichtigung 800,-; Ust. 128,- an Übrige sonstige Forderungen 928,-


Nein, das wäre Steuerhinterziehung ;-) Der Kunde muß ja auch was davon haben: also an Verbindlichkeiten buchen. Wenn keine Forderung mehr besteht, der Kunde den Bonus aber auch bekommen soll, ist das aus Vorsichtsgründen eine Verb.

Zitat
b) Ein Lieferant, gegenüber dem wir keine Verbindlichkeit mehr haben, gewährt uns einen Bonus von 1.276 Eur (inkl. 16 % USt.). Nettobuchung
Lösung:
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 1.276,-; an Nachlässe 1.100,- und Vst. 176,-


Dito umgekehrt, also Forderungen an...

Zitat
Leider habe ich dann bei der Bilanz Minusbeträge.


Vielleicht deshalb? Bitte bedenken: Forderungen mit "falschem" Saldo werden negativ oder, eigentlich, zu Verbindlichkeiten - und umgekehrt.
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 7
Hallo,

hatte ich mir auch schon so gedacht, nach längerer Überlegung.

Manchmal hat man einfach eine Sperre im Kopf, die einen nicht weiterdenken lässt.

Danke.
Sanni
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 7
Hallo,

ich bin es schon wieder.

Aufgabe:

Die im Dezember 01 unterlassene Reparatur, für die im Abschluss zum 31.12.01 eine Rückstellung von 22.000 Eur gebildet wurde, wird von der Firma Repair durchgeführt.
Die Rechnung beläuft sich auf 23.200 Eur (inkl. 16 % USt.). Wir begleichen die Rechnung - unter Abzug von 3 % Skonto - nach einer Woche über unser Bankkonto. (Nettobuchung)

Meine Lösung:
Rückst. f. unterl. Reparaturen 22.000,-
Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen 1.200,-
an Bank 22.504,-
an Nachlässe 600,-
an Vorsteuer 96,-

Die Buchung der Erträge erfolgt somit im Soll. In der GuV würde der Betrag dann aber auch im Soll stehen, da ich ja Haben "Ertrag" an Soll "GuV" buchen würde. Wie soll ich das wieder verstehen. Habe keine anderen Buchungen bei Herabsetzung von Rückstellungen.

Sanni
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

wenn die Rechnung nur 23.200 Euro inkl 16% USt. beträgt, also netto 20.000 Euro, und zuvor 22.000 Euro zurückgestellt wurden, dann sind in der Tat 2.000 Euro ein Ertrag aus der Auflösung von RS. Dieser Ertrag sollte sich aber auf der Haben-Seite befinden, wie das bei Erträgen so üblich ist.

Außerdem empfehle ich, drei Sachverhalte auch in drei Schritten zu buchen, denn es dürften ja auch drei Belege sein. Also der Rechnungseingang:

[code:1]RS 20.000, VSt. 3.200 AN Verb. L&L 23.200[/code:1]

Jetzt ist die Rechnung ordnungsgemäß verbucht. d.h. erbringt keinen Aufwand mehr in der Periode. Jetzt können wir die RS auflösen:

[code:1]RS 2.000 AN Erträge aus Herabsetz. von RS 2.000[/code:1]

OK, das wars schon fast. Nun noch die Zahlung mit Skonto buchen und fertig...


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